Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen sowie die Anpassung des Bankengesetzes
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Vaduz, 8. August 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 22. Mai 1996 über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei der Entgegennahme von Vermögenswerten (Sorgfaltspflichtgesetz) in der Landtagssitzung vom 14./15./16. und 26. Juni 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
In der Landtagssitzung vom 16. Juni 2000 wurde die Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes vom 22. Mai 1996 über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei der Entgegennahme von Vermögenswerten (Sorgfaltspflichtgesetz) in erster Lesung beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Regierung nimmt ferner positiv zur Kenntnis, dass aufgrund der Eintretensvoten die Bedeutung und auch die Unterstützung der Gesetzesvorlage durch den Landtag eindeutig zum Ausdruck kam. Anlässlich der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeworfen. Die Re-
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gierung nimmt im Rahmen des vorliegenden Berichtes Stellung zu jenen Fragen, welche grundsätzlicher Natur sind und die sich auf die einzelnen Bestimmungen beziehen, sofern sie vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht schon beantwortet wurden.