Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung sowie weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Abschöpfung der Bereicherung, Verfall, Einziehung, Geldwäscherei, Bestechung)
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Vaduz, 8. August 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung vom 26. Juni 2000 aufgeworfenen Fragen zur Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Abschöpfung der Bereicherung, Verfall, Einziehung, Geldwäscherei, Bestechung) (BuA Nr. 56/2000) zu unterbreiten.
Die Regierungsvorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Abschöpfung der Bereicherung, Verfall, Einziehung, Geldwäscherei, Bestechung), die zusammen mit den Regierungsvorlagen betreffend Sorgfaltspflicht und Rechtshilfegesetz insbesondere der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei dienen, wurde vom Landtag am 26. Juni 2000 in erster Lesung behandelt. Eintreten auf die Regierungsvorlage war angesichts ihrer Notwendigkeit völlig unbestritten. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich kritisiert, dass zu wenig Informationen vorlägen, um sich ein
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Bild über die gegenwärtige Situation rund um den Finanzplatz Liechtenstein zu machen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf den Fragenkatalog bzw. die Überprüfungskriterien der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) hingewiesen, aufgrund welchem Liechtenstein auf die sog. schwarze Liste nicht-kooperativer Staaten gesetzt wurde. Die Regierung wird dem Landtag diesbezüglich einen gesonderten Bericht zukommen lassen. Daneben wurde auch der Wunsch geäussert, mehr über den Bericht des Expertenkomitees des Europarates zur Evaluation von Massnahmen gegen die Geldwäsche (PC-R-EV) zu erfahren. Diesem Wunsch entsprechend, hat die Regierung nachfolgend eine kurze Zusammenfassung dieses Berichtes wiedergegeben sowie dessen Empfehlungen im Hinblick auf diese Gesetzesrevision analysiert.
In der vorliegenden Stellungnahme erläutert die Regierung die unter Berücksichtigung der Anregungen vorgenommenen Änderungen der Vorlage und beschränkt sich auf die Beantwortung derjenigen Fragen, die nicht bereits in der Landtagssitzung vom Regierungsvertreter geklärt wurden. Dasselbe gilt für kleinere redaktionelle oder legistische Unstimmigkeiten. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen der Gesetzesvorlage sind durch Unterstreichung hervorgehoben worden.