Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Schaffung eines neuen Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz, RHG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, am 8. August 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Schaffung eines neuen Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz, RHG) in der Landtagssitzung vom 16. Juni 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines neuen Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wurde die Gesetzesvorlage von den Abgeordneten gut aufgenommen. Verschiedene Einzelfragen bedurften aber der Klärung. Die Regierung nimmt daher im zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichts Stellung zu jenen Fragen, die einerseits grundsätzlicher Natur sind und andererseits vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Lesung vom 16. Juni 2000 noch nicht beantwortet worden sind, sowie zu den Anregungen und Anträgen in Bezug auf die Abänderung von einzelnen Gesetzesbestimmungen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.