Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend
die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung sowie des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Verbesserung des Rentenvorbezuges)
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Vaduz, 16. August 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der 1. Lesung der umseits bezeichneten Gesetzesvorlagen aufgeworfenen Fragen und Anregungen zu unterbreiten sowie zusätzliche Änderungsvorschläge (v.a. zum Zwecke der Präzisierung) einzubringen.
Im Anhang findet sich die abgeänderte Regierungsvorlage, wobei Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage durch Unterstreichung hervorgehoben sind.
Zu Art. 39 AHVG (Beiträge der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber)
Diese Bestimmung ist zwar anlässlich der 1. Lesung im Landtags nicht aufgegriffen worden. Die Regierung gestattet sich aber dennoch, einen Abänderungsvorschlag zu unterbreiten.
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Durch den in Abs. 1 Satz 2 angebrachten Verweis auf die sinkende Beitragsskala von Art. 41 kann diese Bestimmung ohne materielle Änderung redaktionell wesentlich gekürzt werden.
In Abs. 2 wird neu ein dritter Satz aufgenommen, der präzisiert, dass in den Sonderfällen von Abs. 2 die sinkende Beitragsskala nicht Anwendung findet. Auch dieser redaktionelle Verbesserungsvorschlag bringt im Vergleich zur ursprünglichen Regierungsvorlage keine materiellen Änderungen.