Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 80
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Gründe für eine Wei­ter­ge­hende Lösung
3.Vor­ar­beiten
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­gleich mit der Privatwirtschaft
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
IV.Bei­lage:
Bis­he­riger Text der Art. 27, 39a, 39b des Besoldungsgesetzes
Bis­he­riger Text des Art. 30 des Pensionsversicherungsgesetzes
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten)
 
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Mit den in dieser Vorlage vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen möchte die Regierung eine Flexibilisierung sowie eine Attraktivitätssteigerung des vorzeitigen Altersrücktritts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie teilweise für die Lehrerinnen und Lehrer erreichen. Die Gründe für diesen Schritt sind vielfältig, weil die Ursachen frühzeitiger Pensionierung von der Überforderung am Arbeitsplatz, verbunden mit gesundheitlichen Problemen, über organisatorische Umstellungen bis hin zu persönlicher Lebensplanung reichen. Die Beweggründe werden im Rahmen der Vorlage aufgezeigt.
Ein Arbeitgeber, der vorausplant, muss heute über ein Instrumentarium verfügen, damit er in bestimmten Fällen Lösungen für einen frühzeitigen Altersrücktritt anbieten kann. In der Vorlage wird dargelegt, wie sich verändernde Rahmenbedingungen, technischer Fortschritt und erhöhte Anforderungen vielfach in organisatorischen Problemen äussern und meistens mit Personalproblemen verbunden sind. Will die Regierung ihrer Führungsaufgabe nachkommen, sind Instrumente in der Personalarbeit zu schaffen, damit in solchen Situationen auch reagiert werden kann. Es hat sich gezeigt, dass mit organisatorischen Massnahmen allein, seien dies neue Stellenbeschreibungen oder interne Versetzungen, nicht überall sachgerechte Lösungen gefunden werden können.
Das Thema des flexiblen Altersrücktritts steht vermehrt im Mittelpunkt des Interesses. Die Regierung ist der Auffassung, dass Möglichkeiten eines frühzeitigen, attraktiven Altersrücktritts nicht nur dann vorhanden sein sollten, wenn Probleme auftreten, sondern dass auch dem persönlichen Wunsch nach einem frühzeitigen, flexiblen Altersrücktritt unter bestimmten Voraussetzungen nachgekommen werden sollte. Es wäre aus der Sicht der Regierung verfehlt, wenn nur diejenigen von
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verbesserten Rücktrittsmöglichkeiten profitieren können, bei denen es zu gesundheitlichen Problemen kommt, oder die aus organisatorischen Gründen früher in Pension gehen sollten. Deshalb enthält der Bericht auch Vorschläge, die einerseits eine langjährige Tätigkeit in führender Stellung oder die Treue zur Liechtensteinischen Landesverwaltung als Arbeitgeberin honorieren.
Im Bericht enthalten sind Vorschläge für die folgenden Altersbereiche:
vollendetes 55. bis vollendetes 58. Altersjahr (56.,57.,58. Altersjahr)
vollendetes 58. bis vollendetes 60. Altersjahr (59., 60. Altersjahr)
ab dem vollendeten 60. Altersjahr (61.,62.,63.,64. Altersjahr)
Die im Bericht skizzierten Möglichkeiten sollen mit wenigen Ausnahmen nicht von der Pensionsversicherung für das Staatspersonal sondern vom Dienstgeber, in diesem Fall dem Land, finanziert werden. Mit diesen Massnahmen wird auch die Position der Landesverwaltung als Arbeitgeberin in einem immer mehr umkämpften Arbeitsmarkt verbessert. Eine Lösung über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal hätte ausserdem zur Folge, dass alle angeschlossenen Dienstgeber diese Lösung ebenfalls übernehmen müssten. Mit dem vorgeschlagenen Modell steht es den anderen Dienstgebern frei, gleiche oder ähnliche Lösungen für ihre Betriebe zu treffen.
Die Regierung möchte bei dieser Gelegenheit beim Landtag eine weitere Änderung im Besoldungsgesetz beantragen. Die Regierung soll die Ermächtigung erhalten, den Beamten, Angestellten und Lehrern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftungen des öffentlichen Rechts besondere Vergünstigungen anbieten zu können. Die Regierung denkt in diesem Zusammenhang vor allem an die Ausrichtung von Essenspauschalen, insbesondere für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine oder nur eine erschwerte Gelegenheit haben, das Mit-
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tagessen zu Hause einzunehmen. Mittelbar kann damit auch der Verkehrspolitik Rechnung getragen werden.
Zuständiges Ressort
Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Amt für Personal und Organisation
Stiftung Pensionsversicherung für das Staatspersonal
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Vaduz, 16. August 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In den vergangenen Jahren hat die Regierung verschiedene Massnahmen zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung in die Wege geleitet. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die Einführung einer Überbrückungsrente im Falle einer vorzeitigen Pensionierung sowie die neuen Verordnungs-Bestimmungen in bezug auf die Arbeitszeit und den Urlaub, die Anerkennung von Spesen sowie die Aus- und Weiterbildung der Beamten und Angestellten. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen soll ein weiterer Schritt unternommen werden, um die Rahmenbedingungen für das Staatspersonal in einem wichtigen Bereich zu verbessern und damit auch die Attraktivität der Landesverwaltung in einem immer mehr umkämpften Arbeitsmarkt zu steigern.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2001 / 024
2001 / 024
2001 / 023
2001 / 023
Landtagssitzungen
15. September 2000
Stichwörter
BesG, Frühpension
Besol­dungs­ge­setz, Abän­de­rung (Frühpension)
Früh­pen­sion
Pen­sion, Frühpension
Pen­sion­ver­si­che­rung Staats­per­sonal (Frühpension)
Staats­per­sonal, Frühpension