Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1994 über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
2
Im Zusammenhang mit friedenserhaltenden Operationen in verschiedenen Teilen der Welt haben in den vergangenen Jahren Gewalt und Übergriffe gegen militärisches und ziviles Personal der Vereinten Nationen massiv zugenommen. Friedenserhaltende Massnahmen werden zwar jeweils nur mit Zustimmung des betroffenen Landes durchgeführt, doch gibt es gerade im Falle interner Konflikte und bürgerkriegsähnlicher Situationen immer wieder Gruppierungen, welche die Präsenz von UNO-Personal nicht akzeptieren und dies teilweise gewaltsam zum Ausdruck bringen. Dadurch wird das Personal der Vereinten Nationen grosser Gefahr ausgesetzt und die Tätigkeit der Vereinten Nationen in diesen Gebieten gefährdet.
Das vorliegende Übereinkommen soll zu einem wirkungsvollen Schutz des betreffenden Personals beitragen. Es beinhaltet die Verpflichtung der Vertragsparteien zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten gegen das durch dieses Übereinkommen geschützte Personal bzw. die Verpflichtung zur Auslieferung der Täter sowie die Verpflichtung, sonstige Massnahmen zum Schutz dieses Personals zu treffen.
Das Übereinkommen ist am 15. Januar 1999 in Kraft getreten. Bis heute haben es 34 Staaten ratifiziert. Liechtenstein hat das Übereinkommen am 16. Oktober 1995 unterzeichnet. Die Ratifikation des Übereinkommens bedingt keine rechtlichen Anpassungen in Liechtenstein. Es ergeben sich weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstelle
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
3
Vaduz, 5. September 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1994 über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal zu unterbreiten.
Die in den letzten Jahren zunehmenden Angriffe gegen Personal, das im Rahmen von Massnahmen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten oder humanitären Operationen der Vereinten Nationen eingesetzt war, geben weltweit Anlass zu grosser Besorgnis. Im Rahmen der 48. und 49. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde daher eine Arbeitsgruppe des Sechsten Ausschusses (Rechtsausschuss) eingesetzt, die innerhalb kurzer Zeit mit nachhaltiger Unterstützung der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen zur Ausarbeitung eines Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal führte. Das Übereinkommen wurde 1994 im Rahmen der 49. Session der Generalversammlung einstimmig angenommen.
4
Kernpunkte des Übereinkommens bilden die Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten gegen das durch dieses Übereinkommen geschützte Personal und die Verpflichtung zur Auslieferung der Täter sowie die Verpflichtung der Vertragsstaaten, sonstige Massnahmen zum Schutz dieses Personals zu treffen.
Das Übereinkommen wurde am 9. Dezember 1994 zur Unterzeichnung aufgelegt und ist am 15. Januar 1999 in Kraft getreten. 34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten.
Liechtenstein hat das Übereinkommen am 16. Oktober 1995 unterzeichnet und sich im Rahmen der UNO-Generalversammlungen regelmässig durch die Unterstützung entsprechender Resolutionen für die Verabschiedung sowie baldige Ratifikation des Übereinkommens durch möglichst viele UNO-Mitglieder eingesetzt und damit sein Interesse am Übereinkommen manifestiert.
Aus Liechtenstein befinden sich keine Staatsangehörige in Feldeinsätzen der Vereinten Nationen. Andererseits ist Liechtenstein auch kein Land, in dem UNO-Personal tätig ist. Die Ratifikation des Übereinkommens setzt daher im Wesentlichen ein Zeichen der Solidarität gegenüber jenen Ländern, welche Personal für solche Einsätze zur Verfügung stellen, und ist damit Ausdruck des politischen Willens, die Feldeinsätze der Vereinten Nationen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und das Personal entsprechend zu schützen.