Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Reform der gymnasialen Oberstufe sowie des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife
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Die vorliegend beantragte Revision des Schulgesetzes beabsichtigt insbesondere, dass auch in Zukunft die liechtensteinische Matura zum uneingeschränkten Zugang zu allen schweizerischen Hochschulen berechtigt, dass die Verkürzung der Schuldauer bis zur Matura auf die international übliche Länge von 12 Jahren verkürzt wird und dass der Ausbau des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife zur Berufsmittelschule vollzogen werden kann.
Soll die liechtensteinische Matura auch weiterhin den uneingeschränkten Zugang zu allen schweizerischen Hochschulen des Bundes und der Kantone ermöglichen, müssen aufgrund des revidierten schweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) die bisherigen gymnasialen Maturitätstypen (B mit Latein und E mit Wirtschaftswissenschaften) aufgegeben werden. Künftig sollen die Gymnasiasten nicht mehr zwischen starren Maturitätstypen wählen müssen, sondern zwischen verschiedenen Profilen oder Schwerpunkten. In der Schweiz muss das neue MAR bis Ende 2003 umgesetzt werden. In Liechtenstein soll die erste Maturaprüfung nach neuem Reglement im Jahr 2005 durchgeführt werden; d.h. mit dem 1. Schuljahr soll nach neuem Konzept (heutige 3. Klasse des Gymnasiums) im Herbst 2001 begonnen werden.
Rund um Liechtenstein kann die Matura vielerorts in 12 Schuljahren erlangt werden. Künftig soll auch in Liechtenstein die Matura nach 12 Schuljahren absolviert werden können.
Der Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife ist ein wichtiger Baustein im liechtensteinischen Bildungswesen. Einerseits trägt er zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung bei, anderseits eröffnet er Bildungswege und -abschlüsse, welche sich auf dem Arbeitsmarkt grosser Beliebtheit erfreuen. Damit
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der Lehrgang weiter an Attraktivität gewinnt, sollten ihm Entwicklungsmöglichkeiten nach dem Vorbild der in Österreich eingeführten Berufsreifeprüfung eröffnet werden. In Österreich ist es möglich, dass Berufsleute an Berufsschulen berufsbegleitend, modulartig und unter Berücksichtigung der im Berufsleben erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen den allgemeinen Hochschulzugang erlangen. Im Rahmen dieser Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Weiterentwicklung des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife zur Berufsmittelschule geschaffen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 19. September 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Reform der gymnasialen Oberstufe sowie des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife.
In der Landtagsvorlage Nr. 148/1999 betreffend die Reform der Sekundarstufe wurden die Probleme der gegenwärtigen Schulstruktur auf der Sekundarstufe ausführlich dargelegt, auch jene auf der Sekundarstufe II, welche in Liechtenstein die gymnasiale Oberstufe sowie den Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife umfasst.
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In der Landtagsitzung vom 17. Mai 2000 wurde beschlossen, jene Vorlage "zur Überprüfung und Überarbeitung im Lichte der Eintretensdebatte und der Abstimmungen" an die Regierung zurückzuweisen. Ausschlaggebend für diesen Landtagsbeschluss war die vorgeschlagene Reform der Sekundarstufe I, welche die Realschule und die Oberschule sowie die beiden ersten Gymnasialstufen zu einer konsequent wohnortsnah und kooperativ ausgestalteten Sekundarschule mit Klassen und Niveaus zusammenfassen wollte. Der Reformvorschlag für die Sekundarstufe II jedoch wurde nicht bestritten.
Aufgrund der nachfolgend erläuterten Dringlichkeit erachtet es die Regierung als sinnvoll, dem Hohen Landtag die in der oben erwähnten Landtagsvorlage gemachten Reformvorhaben für die Sekundarstufe II separat vorzulegen. Dabei stützt sich die Regierung auf die in der erwähnten Vorlage vorgenommene Problemanalyse und die darauf abgestützten und in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommenen Reformvorschläge. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird dementsprechend jeweils auf diese Vorlage verwiesen.