Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Baugesetzes sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, Planänderungen, Sonderregelung der Baureife für spezielle Bauzonen von Triesen) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 19. September 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Baugesetzes sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, Planänderungen, Sonderregelung der Baureife für spezielle Bauzonen von Triesen) in der Landtagssitzung vom 16. März 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Baugesetzes sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (Nr. 131/1999) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeworfen. Die Regierung nimmt im Rahmen des vorliegenden Berichtes Stellung zu jenen Fragen, welche vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Lesung vom 16. März 2000 noch nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten.