Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 94
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesbestimmungen
Zu Art. 9 Abs. 3
Zu Art. 74 Abs. 1a
Zu Art. 78 Abs. 1
Abs. 2 und 3
Abs. 4
Zu Art. 86bis Abs. 2
Zu Art. 86ter
3.Antrag
4.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
Kein Titel
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur  Abänderung des Baugesetzes  sowie des  Landesverwaltungspflegegesetzes (Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, Planänderungen, Sonderregelung der Baureife für spezielle  Bauzonen von Triesen) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 19. September 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Baugesetzes sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, Planänderungen, Sonderregelung der Baureife für spezielle Bauzonen von Triesen) in der Landtagssitzung vom 16. März 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Baugesetzes sowie des Landesverwaltungspflegegesetzes (Nr. 131/1999) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeworfen. Die Regierung nimmt im Rahmen des vorliegenden Berichtes Stellung zu jenen Fragen, welche vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Lesung vom 16. März 2000 noch nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2000 / 247
2000 / 246
2000 / 246
Landtagssitzungen
25. Oktober 2000
Stichwörter
BauG, Abän­de­rung (Wie­der­hers­tel­lung gesetz­mäs­sigen Zustands, Plan­än­de­rungen, spe­zi­elle Bau­zone Triesen)
Bau­ge­setz, Abän­de­rung (Wie­der­hers­tel­lung gesetz­mäs­siger Zustand, Plan­än­de­rungen, spe­zi­elle Bau­zone Triesen)
Lan­des­ver­wal­tungs­pfle­ge­ge­setz, Abän­de­rung (Wie­der­hers­tel­lung gesetz­mäs­siger. Zustand, Plan­än­de­rungen, u.a.)
LVG, Abän­de­rung (Wie­der­hers­tel­lung gesetz­mäs­sigen Zustands, Plan­än­de­rungen, spe­zi­elle Bau­zone Triesen)