Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2001 / 21
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zu den Abkommensänderungen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Recht­liche, finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderungen zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Slowenien und zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Marokko
 
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Die EFTA-Staaten haben im Verlauf der letzten Jahre mit 16 Staaten in Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum, nämlich mit Bulgarien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Marokko, Mazedonien, Mexiko, der PLO/Palästinensische Behörde, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn Freihandelsabkommen abgeschlossen. Einzelne der älteren Abkommen bedurften der Überarbeitung, um sie an die neuen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), an die Entwicklungen in den Aussenbeziehungen der Europäischen Union (EU) sowie an Veränderungen innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) anzupassen.
Abkommensänderungen unterliegen den in den Freihandelsabkommen enthaltenen Verfahrensbestimmungen. Änderungen, welche den Vertragsstaaten zur Annahme unterbreitet werden müssen, treten in Kraft, sobald sie von allen Vertragsparteien gemäss den jeweiligen internen Verfahren genehmigt worden sind.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag werden dem Landtag zwei genehmigungsbedürftige Abkommensänderungen unterbreitet. Sie betreffen die Bestimmungen über das geistige Eigentum im Abkommen mit Slowenien und die Bestimmungen über staatliche Beihilfen im Abkommen mit Marokko.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstelle
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 15. Mai 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehend den Bericht und Antrag betreffend die Änderungen zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Slowenien und zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Marokko zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die EFTA-Staaten haben im Verlauf der letzten Jahre mit 16 Staaten in Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum, nämlich mit Bulgarien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Marokko, Mazedonien1, Mexiko2, der PLO/Palästinensische Behörde, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn Freihandelsabkommen abgeschlossen. Einzelne dieser Abkommen bedurften der Überarbeitung, um sie an die neuen Regeln der WTO, an die Entwicklungen in den Aussenbeziehungen der EU sowie -
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an Veränderungen innerhalb der EFTA anzupassen. Die vorliegenden Änderungen betreffen die Abkommen mit Slowenien (LGBl. 1999 Nr. 13) und mit Marokko (LGBl. 1999 Nr. 215).



 
1Der Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mazedonien ist dem Landtag zur Zustimmung unterbreitet worden.
 
2Der Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Mexiko ist dem Landtag zur Zustimmung unterbreitet worden.
 
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
Landtagssitzungen
02. Mai 2018
28. Juni 2001
Stichwörter
Slo­we­nien, EFTA-Freihandelsabkommen
EFTA-Frei­han­dels­ab­kommen mit Slowenien
Slo­we­nien, EFTA Abkommen