Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2001 / 3
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.Erläu­te­rung zur Gesetzesvorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
 
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In der Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien, welches im LGBl. 2000 Nr. 254 publiziert wurde, hiess es fälschlicherweise, dass Art. 45 abgeändert werde. Richtigerweise hätte Art. 16 abgeändert werden müssen. Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage soll dieser Fehler korrigiert werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Wohnungswesen
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Vaduz, 20. Februar 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien zu unterbreiten.
1.Anlass
Bei der Abänderung des Gesetzes über die Mietbeiträge für Familien im Zusammenhang mit dem Erlass des Gesetzes über die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ist ein Fehler unterlaufen. In der Regierungsvorlage in der Stellungnahme zur Schaffung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (Nr. 102/2000) hiess es fälschlicherweise, dass Art. 45 des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien abgeändert wird. Das Gesetz über die Mietbeiträge für Familien hat jedoch lediglich 20 Artikel. Richtig hätte es im Abänderungsgesetz heissen müssen, dass Art. 16, welcher die Rechtsmittel regelt, abgeändert wird. Vom Landtag wurde das Abänderungsgesetz in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2000 in der von der Regierung vorgelegten Version verabschie-
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det und es wurde am 15. Dezember 2000 im Landesgesetzblatt 2000 Nr. 254 publiziert.
Die Regierung gelangte mit Schreiben vom 18. Januar 2000 an den Landtagspräsidenten und fragte diesen an, ob er der Auffassung sei, dass dieser Fehler mittels Berichtigung korrigiert werden könne oder ob die Angelegenheit dem Landtag bzw. Landesausschuss vorzulegen sei. Der Landtagspräsident teilte mit Schreiben vom 6. Februar 2001 der Regierung mit, dass der Landesausschuss in seiner Sitzung vom 23. Januar 2001 die Auffassung vertreten habe, dass, nachdem bereits eine Veröffentlichung im Landesgesetzblatt stattgefunden habe, keine andere Möglichkeit gegeben sei, als dass die Regierung eine förmliche Gesetzesvorlage zur Abänderung des LGBl. 2000 Nr. 254 einbringe.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2001 / 136
Landtagssitzungen
11. März 2022
28. Juni 2001
17. Mai 2001
Stichwörter
Fami­lien, Mietbeiträge
Miet­bei­träge für Familien
Miet­bei­träge, Beschwerdeweg