Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2001 / 33
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass und Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Kein Titel
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag
zu einem Datenschutzgesetz (DSG)
(Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr)
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Hauptgegenstand des Datenschutzgesetzes ist der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Schutz der Privatsphäre natürlicher aber auch juristischer Personen bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, also alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare Person, die in einer Datei gespeichert werden sollen, oder in einer Datei gespeichert sind. Geregelt wird
insbesondere die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten, die der betroffenen Person bei der Erhebung personenbezogener Daten zustehenden Informations-, Auskunfts- oder Widerspruchsrechte. Weiters werden die Vertraulichkeit und Richtigkeit der Daten sowie die Sicherheit der Verarbeitung geregelt. Schliesslich dürfen Übermittlungen in Drittländer nur stattfinden, wenn im Einzelfall ein angemessenes Schutzniveau durch dieses Drittland gewährleistet ist. Nebst einem ausgebauten Rechtsschutz wird auch eine Kontrollstelle eingerichtet, welche für die Überwachung der diesem Gesetz unterliegenden Vorgänge verantwortlich ist.
Zuständiges Ressort
Justiz (federführend)
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Amtsstellen, welche mit der Verarbeitung und dem Transfer personenbezogener Daten konfrontiert sind.
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Vaduz, den 29. Mai 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Datenschutzgesetz zu unterbreiten.
1.1Einführung
Die Bearbeitung personenbezogener Daten durch private und staatliche Bürokratien ist keine Entwicklung der Neuzeit. Seit die schriftliche Fixierung von Informationen möglich ist und diese in Akten oder sonstwie abgelegt werden, sind personenbezogene Daten erfasst worden. Die Diskussion, welche den Anstoss zur Entwicklung des modernen Datenschutzes lieferte, begann Mitte der 60er-Jahre in den U.S.A. und beruhte im wesentlichen auf zwei Grundbedingungen. Zum einen sprengten die durch die Entwicklung des Computers ermöglichten Speicherkapazitäten und Datenverarbeitungsvorgänge alles bis dahin Bekannte. Dies führte zu einem sprunghaften Anstieg der Erhebung und Bearbeitung personenbezogener Daten in der staatlichen Verwaltung wie auch in der Wirtschaft, vor allem im Hinblick auf den
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rasant steigenden persönlichen Konsum. Zum zweiten wurden im Laufe der Persönlichkeitsrechtsdiskussionen, welche Ende der 60er-Jahre auch im Rahmen der damaligen kritischen Staatsbetrachtung geführt wurden, Befürchtungen laut, der Staat könnte durch die umfassende Erhebung und Zusammenführung von Daten zu einem zu starken Überwachungsstaat anwachsen. Dieses doppelte Problembewusstsein mündete schliesslich in eine datenschutzrechtliche Diskussion.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 056
2002 / 055
Landtagssitzungen
28. Juni 2001
28. Juni 2001
Stichwörter
Daten­schutz, Umset­zung Euro­päi­sche Richt­linie 95/46/EG
Daten­schutz­ge­setz
EG-Richt­linie 95/46/EG, Datenschutz