Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2001 / 47
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Räum­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Geset­zes­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Errichtung einer Stiftung  Kunstschule Liechtenstein
 
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Die im September 1993 eröffnete Kunstschule hat in den acht Jahren ihres Bestehens bewiesen, dass sie einem Bedürfnis in der kunstinteressierten Bevölkerung entspricht. So besuchen über 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenwärtig die Kurse der Liechtensteinischen Kunstschule. Verschiedene von der Schule oder von einzelnen Teilnehmern der Kunstschulkurse organisierte Ausstellungen haben darüber hinaus einer breiten Öffentlichkeit gezeigt, dass an der Kunstschule, entsprechend dem Leitbild dieser Institution, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Inhalten der Kunst erfolgt. In einer zunehmend visualisierten Welt gibt es immer mehr Berufe, die Kreativität erfordern. Auch macht es Sinn, im Land eine Bildungsinstitution zu unterhalten, welche künstlerischen Nachwuchs auf den Eintritt in Kunsthochschulen vorbereiten kann. Die Einrichtung einer diesen Anforderungen Rechnung tragenden Kunstschule ist nach Ansicht der Regierung auch bildungspolitisch von Interesse. Nachdem die Liechtensteinische Kunstschule das Projektstadium demnächst durchlaufen hat (der entsprechende Finanzbeschluss läuft per Ende 2001 aus), befürwortet die Regierung die Institutionalisierung dieser Einrichtung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Deren Betrieb soll zu 25 % durch Schulgelder, zu 50 % durch einen Landesbeitrag und zu 25 % durch Gemeindebeiträge (entsprechend der Bevölkerung) finanziert werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstelle
Schulamt
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Vaduz, 4. September 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein zu unterbreiten.
1.1Vorgeschichte
Im Jahr 1987 setzte die Liechtensteinische Kunstgesellschaft eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kunstschulkonzeptes ein. Dieses Konzept bildete die Grundlage für eine Vernehmlassung zur Schaffung eines Kunstschulgesetzes im Jahr 1991. Die Ergebnisse aus dieser Vernehmlassung bewogen die Regierung, vorerst von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Liechtensteinische Kunstschule abzusehen. Vor einer definitiven Institutionalisierung sollte zuerst im Rahmen eines Schulprojekts abgeklärt werden, ob die Kunstschule tatsächlich einem Bedürfnis in der Bevölkerung entspricht. Die finanziellen Mittel für die Durchführung eines entsprechenden Projektes wurden im Jahr 1993 vom
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Landtag bewilligt (Bericht und Antrag vom 23. August 1993 (Nr. 28/1993) der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über einen Finanzbeschluss für das Schulprojekt "Liechtensteinische Kunstschule").
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 022
Landtagssitzungen
17. Oktober 2001
17. Oktober 2001
Stichwörter
Kunst­schule Liechtenstein
Stif­tung Kunst­schule Liechtenstein