Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2001 / 56
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Tra­di­tion der Reservenbildung
2.Neu­re­ge­lung des Reservenausweises
3.Schaf­fung eines Zukunftsfonds
4.Erläu­te­rung der Gesetzesvorlage
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds
 
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Entsprechend der anlässlich der Genehmigung der Landesrechnung für das Jahr 2000 geäusserten Absichtserklärung unterbreitet die Regierung dem Landtag den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds. Der Zweck des Fonds ist die Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushalts. Ihm liegt die Zielsetzung zu Grunde, einen betragsmässig gewichtigen Anteil des angesammelten Reinvermögens für ausserordentliche Projekte in der Zukunft abzusichern und erschwerte Bedingungen für den Rückgriff auf die Mittel dieser Reservenposition gesetzlich zu verankern. Dem Fonds werden nach dem Regierungsvorschlag die Mittel der heutigen "Reserven für Zukunftsaufgaben" zugewiesen, welche sich gegenwärtig auf CHF 600 Mio. belaufen. Damit wird ein Grossteil der in den letzten drei Jahren erzielten Sondereinnahmen aus dem Verkauf von LLB-Aktien für künftige Aufgaben zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung des Landes ausgesondert und von der Verwendung für die heutigen Staatsausgaben ausgenommen. Dem Zukunftsfonds sind auch in den kommenden Jahren ausserordentliche Erlöse aus dem Verkauf von grösseren Positionen des Finanzvermögens oder aus der Privatisierung staatlicher Institutionen zuzuteilen und in bestimmten Fällen auch die Nettoerträge aus der Anlage des Fondsvermögens. Für Entnahmen aus dem Zukunftsfonds ist ein referendumspflichtiger Finanzbeschluss des Landtags erforderlich, dem die vorgängige Prüfung aller alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorausgeht.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Bearbeitende Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 9. Oktober 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds zu unterbreiten.
1.Tradition der Reservenbildung
Die Bildung von Reserven für die Vorwegdeckung künftiger Ausgaben hat in Liechtenstein eine lange Tradition. Bereits im Jahre 1900 wurde ein "landschäftlicher Armenfonds" errichtet, dem ab 1921 bestimmte Anteile an den vereinnahmten Geldstrafen zur Deckung von Unterstützungsleistungen zugewiesen wurden. Gestützt auf die Bestimmungen des Steuergesetzes wurden ab 1924 drei Fünftel der jährlichen Erträge aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer einem sog. Schuldentilgungsfonds zugeteilt, dessen Zweck in der Amortisation der Landesschulden bestand. Ab dem Jahre 1928 wies der Landtag im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnungen runde Beträge einem Allgemeinen Reservenfonds zu, dessen Zweck nicht näher konkretisiert wurde. Aus den positiven Ergebnissen der Jahresrechnungen der Jahre 1961 bis 1965 wurden einem neu
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errichteten Krisenfonds insgesamt CHF 4.5 Mio. zugeteilt, dessen Aufgabe offensichtlich in der Vorsorge für schlechtere Zeiten bestand. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren folgte ausserdem die Errichtung eines Eigenheim-Wohnbaufonds, eines Studiendarlehensfonds, eines Tierseuchenfonds und eines Garantiefonds für die Arbeitslosenversicherung. Daneben wurden in dieser Zeit auch zahlreiche Rückstellungen für künftige Bau- und Investitionsvorhaben gebildet, welche ebenfalls den Charakter von Reserven hatten. Beispiele solcher Rücklagen stellten die Rückstellungen für eine Umfahrungsstrasse, den Spitalbau, das PTT-Gebäude Vaduz, ein Kongresshaus, landwirtschaftliche Aussiedlungen und Meliorationen sowie für den Zivilschutz dar.
Im Rahmen der Beratungen zum neuen Finanzhaushaltsgesetz unterzog die Finanzkommission des Landtags im Jahre 1974 diese Fonds, Rücklagen und Rückstellungen einer eingehenden Überprüfung und ordnete die verschiedenen Vermögenskomplexe den neuen Begriffsbestimmungen zu. Daraus resultierte einerseits eine klare Trennung der Stiftungen, Anstalten und Fonds, andererseits die Errichtung eines neuen Investitionsfonds, dem ein Grossteil der bisherigen Rückstellungen zugewiesen wurde. Mit der Bildung des Investitionsfonds, dessen Zweck in der Finanzierung künftiger Investitionsvorhaben des Landes bestand, wurde gleichzeitig festgelegt, dass ab dem Jahre 1975 ein Teil der Einnahmen aus der besonderen Gesellschaftssteuer dem Fonds zuzuweisen war. Bis Ende 1997 erreichte der Investitionsfonds, als betragsmässig gewichtigste Spezialfinanzierung, einen Vermögensstand von CHF 198 Mio. Mit Einschluss der übrigen Fonds hatten sich diese Sondervermögen zum gleichen Zeitpunkt auf rund CHF 230 Mio. erhöht. Sie waren nicht als Bestandteil des staatlichen Reinvermögens bilanziert, sondern als buchmässige Schulden in der Landesrechnung ausgewiesen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 067
Landtagssitzungen
16. November 2001
16. November 2001
Stichwörter
Finanzen
Fonds
Ver­mö­gens­rech­nung, Zukunftsfonds
Zukunfts­fonds