Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 123/2001 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt)
2
Am 28. September 2001 ist der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2001 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt gefasst worden.
Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften für die Fernleitung, die Verteilung, die Lieferung und die Speicherung von Erdgas erlassen. Sie regelt ferner die Organisation und Funktionsweise des Erdgassektors, auch in bezug auf verflüssigtes Erdgas (LNG), den Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Vergabe von Genehmigungen sowie den Betrieb der Netze.
Zur fristgerechten Umsetzung der Richtlinie wird dem Landtag im Frühjahr 2002 ein Gesetzesentwurf unterbreitet werden.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 20. November 2001
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 123/2001 vom 28. September 2001 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 28. September 2001 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt ins EWR-Abkommen aufzunehmen. Er enthält für Liechtenstein eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis 1. Juli 2002. Diese Richtlinie ist neben der Elektrizitätsmarktrichtlinie ein weiterer Teil der europäischen Liberalisierung im leitungsgebundenen Energiebereich.