Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz; VersVG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 6. März 2001
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes betreffend den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13. April 2000 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über den Versicherungsvertrag (VersVG) in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 14. März 2000, Nr. 20/2000). Bei dieser 1. Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der 1. Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.