Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein aufworfenen Fragen
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Vaduz, den 20. November 2001
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Errichtung einer Kunstschule Liechtenstein aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 17. Oktober 2001 wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage zur Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein (Nr. 47/2001) verschiedene Fragen zur Finanzierung und Budgetierung der künftigen Stiftung gestellt. Die Regierung hat aufgrund dieser Fragen die in der Vorlage vorgeschlagene Regelung der Finanzierung und das vorgeschlagene Budget der künftigen Stiftung nochmals in Beratung gezogen und teilweise überarbeitet.
Ausserdem wurden Änderungen bei verschiedenen Artikeln angeregt. Die Regierung hat diese Vorschläge teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.
Des Weiteren möchte die Regierung den Landtag über die aktuellen Zahlen betreffend Teilnahme an den Kursen der Liechtensteinischen Kunstschule informieren: Im laufenden ersten Semester des Schuljahres 2001/2002 besuchen 80 Kinder und Jugendliche sowie 58 Erwachsene die Kurse der Liechtensteinischen Kunstschule,
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davon haben 112 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ihren Wohnsitz in Liechtenstein, 21 in der Schweiz und 5 in Österreich (Quelle: Liechtensteinische Kunstschule).