Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 10
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Ein­lei­tung
2.die Alpen­kon­ven­tion und Ihre Ausführungsprotokolle
3.Ver­nehm­las­sung
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.Bedeu­tung der Aus­füh­rungs­pro­to­kolle zur Alpen­kon­ven­tion für Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung  an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Neun Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991
(Protokoll "Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung"; Protokoll "Berglandwirtschaft"; Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege"; Protokoll "Bergwald"; Protokoll "Tourismus"; Protokoll "Bodenschutz" Protokoll "Energie"; Protokoll "Verkehr" Protokoll "Streitbeilegung")
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Die Alpenkonvention, welche am 6. März 1995 für Liechtenstein in Kraft trat, ist als umfassendes Rechtsinstrument zu betrachten, welches die umweltrelevanten Politiken für den Alpenraum in gesamtheitlicher Betrachtung mit zukunftsgerichteten und breit abgestützten Strategien, Konzepten und Handlungsanweisungen ergänzt. Sie ist aber auch ein Rechtsinstrument, welches für den unabdingbaren Ausgleich der Interessen der Ökonomie und der Ökologie, insbesondere für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen unter Einbezug der dort lebenden Bevölkerung, ein langfristig tragfähiges Fundament bereitstellt. Die konkrete Umsetzung der Alpenkonvention wird jedoch in den insgesamt neun dazugehörigen Protokollen geregelt, welche den Inhalt dieses Berichts und Antrags bilden:
Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"
Protokoll "Berglandwirtschaft"
Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege"
Protokoll "Bergwald"
Protokoll "Tourismus"
Protokoll "Bodenschutz"
Protokoll "Energie"
Protokoll "Verkehr"
Protokoll "Streitbeilegung"
Über das seit September 1990 in Verhandlung stehende Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention konnte anlässlich der VI. Alpenkonferenz der Umweltminister am 31. Oktober 2000 in Luzern Einvernehmen erzielt werden. Dieses von den acht Alpenstaaten und der EU als Vertragsparteien der Alpenkonvention angenommene Verkehrsprotokoll beruht auf dem Verhandlungsergebnis der anlässlich der V. Alpenkonferenz vom Oktober 1998 in Bled neu eingesetzten Arbeitsgruppe "Verkehr", welche unter dem Vorsitz Liechtensteins stand. Die Verabschiedung des Verkehrsprotokolls brachte in den seit 1995 weitgehend blockierten Alpenprozess eine neue Dynamik. Die Protokolle sollen nun möglichst noch vor der nächs-
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ten Alpenkonferenz, welche voraussichtlich Ende 2002 stattfinden wird, ratifiziert werden, um die konkrete grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Alpenbogens verstärkt voranzutreiben. Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Alpenprozesses ist es nämlich dringend geboten, eine gleichermassen energische und ernsthafte, alpenstaatenübergreifende Umsetzung der verschiedenen Protokollinhalte anzugehen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres (Koordination); Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft; Ressort Wirtschaft; Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Umweltschutz, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Wald, Natur und Landschaft, Landwirtschaftsamt, Stabsstelle für Landesplanung, Stabsstelle Verkehrskoordination
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Vaduz, den 5. März 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend neun Protokolle
Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"
Protokoll "Berglandwirtschaft"
Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege"
Protokoll "Bergwald"
Protokoll "Tourismus"
Protokoll "Bodenschutz"
Protokoll "Energie"
Protokoll "Verkehr"
Protokoll "Streitbeilegung"
zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991 (LGBl. 1995 Nr. 186) zu unterbreiten.
1.1Herausforderungen im Alpenraum
Der Alpenbogen erstreckt sich über eine Länge von 1'200 km und eine Breite von 300 km und hat vielfältigste Funktionen sowohl für die ansässige Bevölkerung als auch für die übrigen Regionen und Länder Europas zu erfüllen. Er bildet den Lebens- und Wirtschaftsraum für die Alpenbevölkerung, ist Lieferant von erneuerbarer Energie und Trinkwasser, Erholungsraum, Durchgangsgebiet für Güter, Personen und Energie sowie Lebens- und Rückzugsraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Allerdings gefährden europa- und weltweite Entwicklungen - wie die zunehmend harte Konkurrenz im Kampf um Marktanteile oder Begleiterscheinungen der Globalisierung - sowie der zivilisationsbedingte Druck auf die Umwelt den alpinen Raum in seiner wirtschaftlichen und ökologischen Substanz. Wenn aber die ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen und regionalen Besonderheiten dieses Raumes erkannt und in langfristig orientierten Wirtschaftskonzepten berücksichtigt werden, dann können die Alpen sowohl zu einem Modellfall für nachhaltige Entwicklung als auch für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie für ein Europa der Regionen werden. Die Alpenkonvention mit ihren Zusatzprotokollen bietet sich als Grundlage und gemeinsames Umsetzungsinstrument für solche Ziele an.
Zu Beginn des letzten Jahrhunderts brachten Industrialisierung und Marktöffnung den europäischen Bergregionen einen wirtschaftlichen Niedergang, der nur zum Teil durch Industrieanlagen, Wasserkraft und Tourismus aufgefangen werden konnte. Vor allem im französischen und italienischen Alpenbereich kam es in der Folge zu einer starken Abwanderung der Bergbevölkerung. Um eine dezentrale Besiedlung aufrecht zu erhalten, dürfen neben wirtschaftlichen auch die gesell-
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schaftlichen Rahmenbedingungen, wie der Zugang zu Bildungseinrichtungen, zur Gesundheitsversorgung und zum öffentlichen Verkehr, nicht ausser Acht gelassen werden.
Der Alpenraum ist von grosser ökologischer Bedeutung. So trägt er zur Stabilisierung des Klimas bei, ist seinerseits aber empfindlich gegenüber zu erwartenden Klimaänderungen. Im Weiteren ist er ein bedeutender Wasserspeicher und Wasserregulator. Ebenso zeichnet er sich aus durch eine besondere Vielfalt von Landschaftsformen sowie Pflanzen- und Tierarten. Zur Erhaltung dieses Reichtums unerlässlich ist eine angepasste Land- und Waldwirtschaft. Um die Alpen als Lebens- und Naturraum zu bewahren, muss eine Nutzung des Alpenraumes durch den Menschen so gewährleistet sein, dass der besonderen Sensibilität dieses Raumes Rechnung getragen wird. Neben der Rücksichtnahme auf die kleinräumige Landschaftsstruktur gilt es auch, die Grenzen möglicher Nutzung anzuerkennen und Übernutzungen, aber auch Unternutzungen, zu vermeiden. Eine naturnahe Kulturlandschaft ist auch eine notwendige Voraussetzung für den in diesem Alpenraum besonders wichtigen Wirtschaftszweig Fremdenverkehr und Erholungsnutzung.
Trotz einer einheitlichen Grundausstattung erschweren verschiedene Umstände oder Rahmenbedingungen die Entwicklung und Umsetzung einer alpenweit koordinierten Politik. Der Alpenbogen ist geografisch stark gegliedert und nicht zuletzt deshalb verschiedenen Staaten zugeteilt, die sich hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung, ihrer verkehrstechnischen Erschliessung und Kommunikationsmöglichkeiten sowie ihrer Nutzungsstrategien in den verschiedenen Wirtschaftssektoren beträchtlich unterscheiden. Zudem liegen die politischen Entscheidungszentren in einigen Alpenanrainerstaaten ausserhalb des Alpenraumes. Heute gilt aber auch für den Alpenraum, dass viele ökologische, ökonomische und soziokulturelle Fragen grenzüberschreitenden Charakter aufweisen und deshalb nur alpenweit oder in einem gesamteuropäischen Kontext lösbar erscheinen. Ein gemeinsames Vorgehen bezüglich einer Politik für den Alpenraum ist ausserdem
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notwendig, um eine eigenständige sozioökonomische, kulturelle und ressourcenschonende Entwicklung gegenüber den grossen Zentren zu gewährleisten. Die Alpenkonvention mit ihren breitgefächerten Ausführungsprotokollen bildet einen geeigneten Rahmen für die internationale Zusammenarbeit in allen angesprochenen Bereichen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 179
2002 / 178
2002 / 177
2002 / 176
2002 / 175
2002 / 174
2002 / 173
2002 / 172
2002 / 171
Landtagssitzungen
18. April 2002
Stichwörter
Alpen­kon­ven­tion
Alpen­schutz
Ber­g­land­wirt­schaft, Alpenkonvention
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Boden­schutz, Alpenkonvention
Energie, Alpenkonvention
Natur­schutz, Alpenkonvention
Raum­pla­nung, Alpenkonvention
Schutz, Alpen
Streit­bei­le­gung, Alpenkonvention
Tou­rismus, Alpenkonvention
Ver­kehr, Alpenkonvention