Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) sowie weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechtes) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 10. Dezember 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) sowie weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechts) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. November 2002 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) sowie weiterer damit zusammenhängender Gesetze (Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechts), Bericht und Antrag der Regierung vom 22. Oktober 2002, Nr.102/2002, in erster Lesung beraten.
Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
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Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war in der Landtagssitzung vom November unbestritten. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechts gewürdigt.