Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 26. März 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommission und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates in der Landtagssitzung vom 13. Dezember 2001 wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im folgenden Abschnitt Stellung zu diesen Fragen, welche sich insbesondere auf die Entschädigung der Regierungsrat-Stellvertreter sowie auf die Höhe der Entschädigungen der Mitglieder und Vorsitzenden von Kommissionen beziehen.