Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 18
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Rück­wir­kung
3.Sub­ven­ti­ons­höhe
4.Vor­beu­gung gegen Subventionsmissbrauch
II.Antrag der Regierung
III.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend  Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern (Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, den 26 . März 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern aufgeworfenen Anregungen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In der Landtagssitzung vom 13. März 2002 wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage betreffend die Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern (Nr. 4/2002) Abänderungsvorschläge betreffend Rückwirkung und Subventionshöhe unterbreitet. Die Regierung folgt diesen Änderungsvorschlägen und nimmt gleichzeitig auch Stellung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Subventionsgesetz, um einem allfälligen Missbrauch vorzubeugen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 074
Landtagssitzungen
18. April 2002
Stichwörter
Elek­tro­fahr­räder
Elek­tros­cooter
Finanzen
Sub­ven­tio­nie­rung Elek­tro­fahr­räder und Elektroscooter
Sub­ven­ti­ons­ge­setz, Abänderung