Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 20
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Wah­rung der Finanz­ho­heit des Landtags
3.Zuord­nung der Anla­ge­mittel zum Finanzvermögen
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
Zu Art. 1 - Bil­dung eines Zukunftsfonds
Zu Art. 3 - Äufnung
Zu Art. 4 - Vermögensverwaltung
Zu Art. 5 - Voraus­set­zungen für die Mittelverwendung
Zu Art. 7 - Inkrafttreten
5.Antrag
6.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 20. März 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 14. - 16. November 2001 wurde die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds (B&A Nr. 56/2001) in erster Lesung beraten. Anlässlich der Eintretensdebatte und im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen aufgeworfen, zu denen die Regierung mit diesem ergänzenden Bericht Stellung nimmt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 067
Landtagssitzungen
18. April 2002
17. April 2002
Stichwörter
Finanzen
Fonds, Zukunftsfonds
Ver­mö­gens­rech­nung, Zukunftsfonds
Zukunfts­fonds