Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien vom 21. Juni 2001
4
Hauptziel des vorliegenden Freihandelsabkommens ist die Schaffung einer Freihandelszone zwischen den EFTA-Staaten und Jordanien. Der Abschluss des Abkommens ist im Zusammenhang mit den Bestrebungen der EFTA-Staaten zu sehen, an der von der EU geplanten Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen.
Das Abkommen umfasst den Industriesektor, die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sowie Fische und andere Meeresprodukte. Durch seine asymmetrische Ausgestaltung berücksichtigt es damit die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung Jordaniens und der EFTA-Staaten. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, wird Jordanien für den schrittweisen Zollabbau eine Übergangsfrist von zwölf Jahren gewährt. Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten nach Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Jordanien keine schlechteren Marktzugangsbedingungen haben werden als die EU. Zur Zeit gewährt die Schweiz (Liechtenstein ist über den Zollvertrag eingebunden) Jordanien auf autonomer Basis die aufgrund ihres Zollpräferenzschemas zugunsten von Entwicklungsländern vorgesehenen Vergünstigungen.
Im Landwirtschaftsbereich haben die einzelnen EFTA-Staaten mit Jordanien bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Die bilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz und Jordanien findet aufgrund des Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung. Die von der Schweiz gewährten Konzessionen gehen mit wenigen Ausnahmen nicht über diejenigen hinaus, welche bereits anderen Freihandelspartnern oder im Rahmen des Zollpräferenzsystems gewährt worden sind.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Liechtensteinische Mission in Genf
5
Vaduz, den 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien vom 21. Juni 2001 zu unterbreiten.
Die ersten Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten im Mittelmeerraum wurden bereits vor rund zehn Jahren abgeschlossen. Vor dem Hintergrund von Assoziations- bzw. Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft war es das Ziel der EFTA-Staaten, gleichwertige Zugangsbedingungen zum türkischen und israelischen Markt sicherzustellen beziehungsweise wieder herzustellen. Die entsprechenden Abkommen konnten 1991 mit der Türkei und 1992 mit Israel abgeschlossen werden. 1995 zeichneten sich die Bestrebungen der EU ab, im Rahmen der Erklärung von Barcelona bis im Jahre 2010 eine grosse Freihandelszone Europa-Mittelmeer zu errichten. Im Hinblick darauf beschlossen die Regierungen der EFTA-Staaten bereits im Juni 1995, die so genannte Drittlandpolitik der EFTA auf den Mittelmeerraum auszudehnen und so einen eigenständigen Beitrag zur Integration Europa-Mittelmeer zu leisten. In der Folge konnten die EFTA-Staaten 1997 mit Marokko und 1998 mit der PLO/Palästinensischen Behörde je ein Frei-
6
handelsabkommen abschliessen. Am 21. Juni 2001 konnte am EFTA-Ministertreffen in Vaduz - gleichzeitig mit einem Freihandelsabkommen mit Kroatien - ein Freihandelsabkommen mit Jordanien unterzeichnet werden.
Die EFTA-Staaten stehen gegenwärtig in Freihandelsverhandlungen mit weiteren Partnern im Mittelmeerraum oder streben die Aufnahme solcher Verhandlungen an mit dem Ziel, an der erwähnten künftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen.