Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 4
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Pro­jekt­be­schrieb
3.Finan­zie­rung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern (Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen)
 
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In unserer motorisierten Welt ist für viele Menschen Voraussetzung für Mobilität nicht die Nutzung der eigenen Energie, sondern die Nutzung motorischer Kraft. Die Bevölkerung ist sich durchaus der negativen Folgen dieser Art der Fortbewegung bewusst. Als idealer Ausweg aus diesem Dilemma bietet sich das Elektrofahrrad an. Es erfüllt in besonderer Weise den Wunsch nach Motorunterstützung mit Fitnesstraining und Umweltfreundlichkeit. Ausgereifte Antriebs- und Ladetechnik, günstige Unterhaltskosten und hohe Funktionalität sind starke Argumente für das Elektrofahrrad. Elektrofahrräder gelten als Motorfahrräder (Mofa, ab 14 Jahren, theoretische Prüfung erforderlich). Elektrofahrräder werden von der Motorfahrzeugkontrolle mit einem Mofakontrollschild ausgestattet.
Elektroscooter (Kleinmotorräder der Kategorie F, Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h, ab 16 Jahren, theoretische und praktische Prüfung erforderlich) werden vor allem bei der jüngeren Generation eine nicht zu unterschätzende Beliebtheit erfahren. In der heutigen Zeit kommen bei Jugendlichen oft Benzinscooter zum Einsatz, welche schlechte Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm und Abgase) nach sich ziehen. Durch die Subvention von Elektroscootern soll auch bei Jugendlichen ein Anreiz geschaffen werden, auf umweltschonende Mobilität umzusteigen oder sich von Anfang an von den Vorteilen der Fortbewegung mit Elektrizität überzeugen zu lassen. Die zu subventionierenden Elektroscooter werden - analog der Kleinmotorräder - von der Motorfahrzeugkontrolle mit einem gelben Kleinmotorradkontrollschild ausgestattet.
Das Projekt zur Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern zielt darauf ab, im Sinne der Nachhaltigkeit umweltgerechte Alternativen zu fördern, die Energie-Effizienz zu erhöhen und zum Umdenken zu bewegen. Die Inanspruchnahme der Subvention ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Durch
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die Einbindung von Sponsoren und Interessengruppen wird die Resonanz aus der Bevölkerung erhöht. Nach einer Bedarfsabklärung soll diese Aktion auch in den folgenden Jahren weitergeführt werden. Das Projekt wird im Jahr 2002 Kosten in Höhe von CHF 200'000.-- verursachen. Die Subventionsbeiträge für Elektrofahrräder betragen je CHF 1500.--, für Elektroscooter je CHF 2500.--, maximal aber jeweils 50 Prozent des Kaufpreises bei Elektrofahrrädern, maximal ein Drittel des Kaufpreises bei Elektroscootern.
Der im Voranschlag 2002 vorgesehene Kredit für die Subventionierung der Anschaffungskosten von Elektrofahrrädern und -scootern von CHF 200'000.-- (Kto. 650.366.00) ist gemäss Art. 1 des Finanzgesetzes gesperrt, da für die Ausrichtung der Subventionen noch keine gesetzliche Basis besteht und es sich deshalb um eine neue Ausgabe im Sinne von Art. 2 bis FHG handelt. Für wiederkehrende Neuausgaben, welche den Betrag von CHF 150'000.-- übersteigen, ist nach Art. 70 der Verfassung (in Verbindung mit Art. 28 FHG) der Landtag zuständig. Um die nötige gesetzliche Grundlage zur Realisierung des Projekts zu erlangen, wird der Hohe Landtag um Beschlussfassung über die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) gebeten. Eine interne Vernehmlassung der von der Landesverwaltung betroffenen Amtsstellen hat durchwegs positive Resonanzen und zustimmende Rückmeldungen hervorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr und Kommunikation
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Verkehrskoordination, Motorfahrzeugkontrolle, Amt für Umweltschutz, Stabsstelle Finanzen, Landeskasse
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Vaduz, 5. Februar 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Subventionierung von Elektrofahrrädern und Elektroscootern zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Studie "Pendlerverkehrsmodell Liechtenstein 1999", welches durch die Arbeitsgruppe Parkplatzbewirtschaftung in Auftrag gegeben wurde, kommt zum Schluss, dass nur 6 Prozent der werktätigen Bevölkerung mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Arbeit gehen, obwohl der Arbeitsplatz oft nicht weit entfernt vom Wohnort liegt. Die geringe Nutzung dieser Möglichkeiten der Fortbewegung wiederum verursacht einen hohen Anteil an PKW-Binnenverkehr am Gesamtverkehr in Liechtenstein. Der vermehrte Einsatz von Elektrofahrrädern und -scootern kann einen wesentlichen Beitrag zum Umdenken in Richtung eines umweltfreundlicheren Verkehrs auf dem liechtensteinischen Strassennetz leisten. Mit der Gewährung einer Subvention für Elektrofahrräder und -scooter soll dieser Gedanke gefördert sowie das Umdenken und Umsteigen belohnt werden.
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Ein Elektrofahrrad verursacht kaum Lärm, ist wirtschaftlich, entlastet den Nahverkehr, fördert die Gesundheit, reduziert den motorisierten Individualverkehr und kann eine Verschiebung der Verkehrsträgerwahl weg vom Auto bewirken.
Bei Elektrofahrrädern handelt es sich um Fahrräder mit elektrischen Hilfsantrieben; Muskeln und Motor arbeiten zusammen. Es ist für tägliche Fahrstrecken zwischen 5 und 50 Kilometer geeignet und erreicht leicht eine Geschwindigkeit von 35 km/h. Der Verbrauch eines Elektrofahrrades beträgt ca. 1 kWh auf 100 Kilometer, dies entspricht umgerechnet 0.1 Liter Benzin. Die Reichweite ohne ein Nachladen beträgt je nach Modell 20 - 30 Kilometer.
Neben den Einsparungen beim Energieverbrauch bieten auch Elektroscooter zusätzlich ein bisher wenig beachtetes Potenzial zur Verminderung der Umweltbelastungen im Siedlungsraum. Gemäss Erhebungen des Schweizerischen Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft stossen Zweitakt-Motorräder 100-mal mehr Kohlenwasserstoffe als Personenwagen aus. Dies, obwohl die geprüften Fahrzeuge laut Zulassung mit einem Katalysator ausgerüstet waren. Die Mengenverhältnisse gelten insbesondere auch für Benzol, einem Kohlenwasserstoff mit karzinogener Wirkung. Mit der Substitution der Zweitakter durch abgasfrei und leise fahrende Elektroroller lässt sich somit eine nennenswerte Entlastung bezüglich Luftschadstoffe und Lärm erreichen. Elektroscooter haben einen Energieverbrauch von umgerechnet 0.8 Liter pro 100 Kilometer und erreichen bei voll geladenen Batterien eine Geschwindigkeit von ca. 45 km/h. An einer einfachen, geerdeten Steckdose mit 220V/10 A laden sich die Batterien in 5 Stunden wieder auf (Aufladen zu 95 % in 2 Stunden). Die Reichweite ohne ein Nachladen beträgt etwa 50 Kilometer. Elektroscooter können bereits bei der Jugend ein Umdenken hin zur Schonung der eigenen Umwelt bewirken.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 074
Landtagssitzungen
13. März 2002
13. März 2002
Stichwörter
Elek­tro­fahr­rä­dern und Elek­tros­cooter, Subvention
Sub­ven­tio­nie­rung Elek­tro­fahr­rä­dern und Elektroscooter