Stellungnahme der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
an den Hohen Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung sowie der Vernehmlassung zum Datenschutzgesetz (DSG) aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr)
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Vaduz, den 19. Februar 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Landtages aufgetretenen Fragen zu einem Datenschutzgesetz zu unterbreiten.
Das Datenschutzgesetz ist seit Beginn der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts Gegenstand eines langwierigen Gesetzgebungsprozesses gewesen. Schon 1994 fand eine erste Lesung im Landtag statt. Die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Regierung wurde durch die EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr überholt. Aus diesem Grund war eine Neuvorlage notwendig. Die erste Lesung dieser (neuen) Regierungsvorlage fand am 28. Juni 2001 statt. Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Datenschutzgesetzes wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Grundsätzlich wurde die Schaffung eines
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liechtensteinischen Datenschutzgesetzes begrüsst. Auf Anregung des Landtages gab die Regierung am 24. Juli 2001 den interessierten Verbänden Gelegenheit, sich in einem Vernehmlassungsverfahren zur Regierungsvorlage zu äussern.