Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 52
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 2 Bst. a)
Zu Art. 19
Zu Art. 22
Zu Art. 24
Zu Art. 25
Zu Art. 31
Zu Art. 35
Zu Art. 39
Per­so­nelle und finan­zi­elle Aus­wir­kungen
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 28. Mai 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 18. April 2002 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 12. März 2002, Nr. 11/2002) behandelt. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Aprilsitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage - mit einer Gegenstimme - beschlossen wurde. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der EWR-bedingten Rechtsanpassung gewürdigt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 144
Landtagssitzungen
20. Juni 2002
Stichwörter
Elek­tri­zität, Binnenmarkt
Elek­tri­zi­täts­markt­ge­setz
EMG