Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 60
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte des Übereinkommens
3.Erläu­te­rungen zum Übe­rein­kommen und liech­tens­tei­ni­sche Rechtslage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens
 
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In den vergangenen Jahren wurden mehrmals zivile Luftfahrzeuge durch Sprengstoff-anschläge zum Absturz gebracht. Die Luftkatastrophe von Lockerbie vom Dezember 1988 war für die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) der Anlass, mit Unterstützung des Sicherheitsrates und der Generalversammlung der UNO die Ausarbeitung eines Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens in die Wege zu leiten. Dieses Übereinkommen wurde am 1. März 1991 in Montreal an einer diplomatischen Konferenz von den vertretenen 79 Staaten einstimmig angenommen und zur Unterzeichnung aufgelegt. Durch das Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, bei der Herstellung der im Technischen Anhang des Übereinkommens definierten Plastiksprengstoffe bestimmte Markierstoffe beizufügen und die Ein- und Ausfuhr nicht markierter Plastiksprengstoffe zu verbieten sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in bestimmtem Umfang auch für die Vernichtung dieser Sprengstoffe besorgt zu sein. Um das Übereinkommen dem technischen Fortschritt anzupassen, verfolgt eine Technische Kommission die Entwicklung auf dem Gebiet der Herstellung, der Markierung und des Aufspürens der Plastiksprengstoffe und erarbeitet Vorschläge für die Änderung des Technischen Anhangs. Obwohl mit dem Übereinkommen keine direkte Kriminalisierung terroristischer Aktivitäten verlangt wird, zählt es zu den internationalen Instrumenten im Kampf gegen den Terrorismus. Ein enger inhaltlicher Zusammenhang besteht insbesondere mit dem Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge.
Für Liechtenstein entsteht mit dem Beitritt zum Übereinkommen kein rechtlicher Anpassungsbedarf. Es ergeben sich keine personellen und finanziellen Auswirkungen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres; Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, den 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehend den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 21. Dezember 1988 stürzte über Lockerbie in Schottland eine Boeing 747 der Fluggesellschaft Pan American ab. Ursache war die Auslösung einer Spreng-Vorrichtung, welche in einen Gepäck-Container hatte gelangen können. Die 259 Flugzeuginsassen und elf Bewohner der Ortschaft Lockerbie verloren ihr Leben. Als Reaktion auf diesen tragischen Vorfall setzte am 30. Januar 1989 der Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, ICAO)1 eine Expertengruppe zur Frage des Aufspürens von Sprengstoffen ein. In einer Resolution vom 14. Juni 1989 ersuchte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die ICAO, die begonnenen Arbeiten auf diesem Gebiet fortzusetzen und besonders im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Übereinkommens zu intensivieren. Diesem Wunsch, dem sich am 14. Dezember 1989 auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution anschloss, entsprach die Versammlung der ICAO vom September/Oktober 1989, indem sie die Ausarbeitung eines Übereinkommens durch den Rechtsausschuss in der ersten Hälfte 1990 in die Wege leitete. Eine Diplomatische Konferenz legte am 1. März 1991 das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens zur Unterzeichnung auf. Das -
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Übereinkommen wurde von den 79 vertretenen Staaten einstimmig angenommen und von 41 Staaten unterzeichnet. Derzeit zählt es 19 Unterzeichner- und 77 Vertragsstaaten, darunter die Schweiz und Österreich. Obwohl mit dem Übereinkommen keine direkte Kriminalisierung terroristischer Aktivitäten verlangt wird, zählt es zu den internationalen Instrumenten im Kampf gegen den Terrorismus. Ein enger inhaltlicher Zusammenhang besteht insbesondere mit dem Internationalen Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, zu dem die Regierung dem Landtag einen separaten Bericht und Antrag unterbreitet.



 
1Liechtenstein ist nicht Mitglied der ICAO.
 
LR-Systematik
0..7
0..74
0..74.8
LGBl-Nummern
2003 / 043
Landtagssitzungen
11. September 2002
Stichwörter
Mar­kie­rung Plastiksprengstoff
Plas­tik­spreng­stoff, Mar­kie­rung, Übereinkommen
Spreng­stoff, Plastik, Mar­kie­rung, Übereinkommen
Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung, Plas­tik­spreng­stoff, Aufspüren
Übe­rein­kommen über die Mar­kie­rung von Plastiksprengstoffen