Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 69
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 1 - Schutz­ge­gen­stand; Zweck
Zu Art. 3 - Schutzvoraussetzungen
Zu Art. 4 (ursprüng­liche Regie­rungs­vor­lage) - Erstreckung des Schutzes
Zu Art. 4 (Neu) - Offenbarungen
Zu Art. 5 - Ein­tra­gungs­hin­der­nisse und Nichtigkeitsgründe
Zu Art. 6 - Teil­weise Aufrechterhaltung
Zu Art. 10 - Schutzbereich
Zu Art. 14 - Weiterbenützungsrecht
Zu Art. 37 - Leistungsklage
Zu Art. 41 - Ver­öf­fent­li­chung des Urteils
Zu Art. 56 - Übergangsbestimmungen
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lagen
A:Desi­gn­ge­setz
B:All­ge­meines Bür­ger­li­ches Gesetzbuch
V.Bei­lage
 
Stellungnahme der Regierung  an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung  betreffend die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie der Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom  Juni 1811 (ABGB) aufgeworfenen Fragen (neu: Designgesetz; DesG)
 
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Vaduz, 20. August 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung beehrt sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung der Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie der Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 (ABGB) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 14. März 2002 hat der Hohe Landtag die Vorlagen zu einer Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie zur Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 (ABGB) in erster Lesung beraten. Die Regierung konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage nicht bestritten und die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (neu: Designgesetz) sowie die Abänderung des ABGB begrüsst worden ist.
Bereits in der Eintretensdebatte, aber auch im Verlaufe der Beratung der einzelnen Artikel, wurde im besonderen Masse die Frage nach der richtigen Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen aufgeworfen. Die Regierung hatte hierzu eine Antwort im Hinblick auf die zweite und dritte Lesung
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in Aussicht gestellt. Auf dieses Anliegen wurde insofern eingegangen, als diesem Bericht im Anhang eine Konkordanztabelle beigefügt wird.
Bei der ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen worden. Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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23
232
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21
210
LGBl-Nummern
2002 / 135
2002 / 134
Landtagssitzungen
11. September 2002
11. September 2002
Stichwörter
ABGB, Erfin­dungen, Design
Design
Desi­gn­ge­setz
EG-Richt­linie 98/71/EG
Erfin­dungen, Design
Imma­te­ri­al­gü­ter­recht
Muster und Modell