Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie der Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom Juni 1811 (ABGB) aufgeworfenen Fragen (neu: Designgesetz; DesG)
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Vaduz, 20. August 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung beehrt sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung der Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie der Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 (ABGB) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 14. März 2002 hat der Hohe Landtag die Vorlagen zu einer Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes sowie zur Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 1811 (ABGB) in erster Lesung beraten. Die Regierung konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage nicht bestritten und die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (neu: Designgesetz) sowie die Abänderung des ABGB begrüsst worden ist.
Bereits in der Eintretensdebatte, aber auch im Verlaufe der Beratung der einzelnen Artikel, wurde im besonderen Masse die Frage nach der richtigen Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen aufgeworfen. Die Regierung hatte hierzu eine Antwort im Hinblick auf die zweite und dritte Lesung
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in Aussicht gestellt. Auf dieses Anliegen wurde insofern eingegangen, als diesem Bericht im Anhang eine Konkordanztabelle beigefügt wird.
Bei der ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen worden. Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.