Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 80
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkt der Verordnung
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 93/2002 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE))
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Das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Statut) ist ein neues Rechtsinstrument auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts, welches Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine Europäische Gesellschaft (Abkürzung 'SE' für 'Societas Europaea') zu gründen.
Die SE hat den Vorteil, dass sie europaweit agieren kann und dem Gemeinschaftsrecht unterliegt, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist. Demnach bietet die SE Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, die Möglichkeit, eine Unternehmensverfassung nach dem Gemeinschaftsrecht zu wählen und so ihre Aktivitäten nach einheitlichen Regeln mit einer einheitlichen Geschäftsführung und einem einheitlichen Berichtssystem auszuführen, anstatt in jedem Staat eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen, welche dem jeweiligen nationalem Recht unterliegen würde. Die SE erlaubt eine einheitliche Rechtsstruktur und ermöglicht so eine Senkung von Verwaltungskosten. Die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (die in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist) wird durch einen Rechtsakt ergänzt, nämlich durch die Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer (die der Umsetzung in innerstaatliches Recht bedarf).
Verordnung und Richtlinie werden drei Jahre nachdem sie förmlich erlassen wurden gleichzeitig in Kraft treten - somit am 8.10.2004.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Steuerverwaltung
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Vaduz,
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 93/2002 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. Juni 2002 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 25. Juni 2002 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Verordnung bestimmt ihr Inkrafttreten mit 8. Oktober 2004, sodass bis dahin die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen sind, um den in der gegenständlichen Verordnung enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.
In der Sitzung vom 25. Juni 2002 wurde seitens Liechtensteins betreffend den Beschluss Nr. 93/2002 ein Vorbehalt gemäss Art. 103 des EWR-Abkommens (EWRA) angebracht, da die Übernahme dieser Verordnung Gesetzesänderungen bedingt. Der Beschluss Nr. 93/2002 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses benötigt somit die Zustimmung des Landtages.
Landtagssitzungen
24. Oktober 2002
Stichwörter
EG-Ver­ord­nung Nr. 2157/2001 (Statut SE)
Euro­päi­sche Gesell­schaft, Statut
EWR-Aus­schuss-Beschluss 93/2002 (Statut SE)
Gesell­schaft, Euro­päi­sche, Statut
Societas Europea, SE
Statut der Euro­päi­schen Gesellschaft