Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 84
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 2
Zu Art. 5
Zu Art. 8
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei  Bauarbeiten  (Bauarbeitenkoordinationsgesetz, BauKG) aufgeworfenen Fragen
 
2
Vaduz, 24. September 2002
RA 2002/2734-7511
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 16. April 2002, Nr. 29/2002) behandelt. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Maisitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen wurde. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der EWR - bedingten Rechtsanpassung gewürdigt.
LR-Systematik
8
82
822
LGBl-Nummern
2002 / 158
Landtagssitzungen
23. Oktober 2002
Stichwörter
Arbeit­nehmer, Sicher­heit und Gesundheitsschutz
Bau, Sicher­heit und Gesundheitsschutz
Bau­ar­bei­ten­ko­or­di­na­ti­ons­ge­setz
BauKG
EWG-Richt­li­ninie 92/57/EWG
Gesund­heits­schutz, Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Sicher­heits­mass­nahmen, Bauarbeitenkoordinationsgesetz