Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz, BauKG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 24. September 2002
RA 2002/2734-7511
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 16. April 2002, Nr. 29/2002) behandelt. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Maisitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen wurde. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der EWR - bedingten Rechtsanpassung gewürdigt.