Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 9
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
2.1Gesetz über die Stab­ss­telle Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU)
2.2Abän­de­rung des Sorgfaltspflichtgesetzes
3.Antrag
4.Regie­rungs­vor­lagen
4.1Gesetz über die Stab­ss­telle FIU
4.2Abän­de­rung des Sorgfaltspflichtgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie der Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 19. Februar 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen an den Landtag zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 16. November 2001 wurden die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie die begleitende Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag Nr. 68/2001). Anlässlich der Eintretensdebatte und im Rahmen der ersten Lesung warfen Abgeordnete verschiedene Fragen auf, zu denen die Regierung mit diesem ergänzenden Bericht Stellung nimmt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 058
2002 / 057
Stichwörter
Finan­cial Intel­li­gence Unit
FIU-Gesetz
Sorg­falts­pflicht­ge­setz, Abänderung
SPG, Abänderung
Stab­s­telle FIU