Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie der Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 19. Februar 2002
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen an den Landtag zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 16. November 2001 wurden die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Stabsstelle FIU sowie die begleitende Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag Nr. 68/2001). Anlässlich der Eintretensdebatte und im Rahmen der ersten Lesung warfen Abgeordnete verschiedene Fragen auf, zu denen die Regierung mit diesem ergänzenden Bericht Stellung nimmt.