Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 90
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 25
Zu Art. 42 Abs. 3
Zu Art. 43
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lagen
A.Kon­su­men­ten­schutz­ge­setz
B.Unlau­terer Wettbewerb
C.Fern­ab­satz­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung  betreffend die Schaffung eines  Konsumentenschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 8. Oktober 2002 RA 2002/2870
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Konsumenten-schutzgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 13. September 2002 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes in erster Lesung (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 20. August 2002, Nr. 74/2002) beraten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Septembersitzung hat gezeigt, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten war.
In der Eintretensdebatte wurde von mehreren Abgeordneten die Frage hinsichtlich der Schaffung einer zuständigen Stelle für den Konsumentenschutz diskutiert.
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Einig war man sich darüber, dass eine solche Stelle eingerichtet werden muss, und dass dafür aber keine neue Stelle geschaffen werden darf. Nach Ansicht des Landtags sollen diese zusätzlichen Aufgaben in bestehende Organisationen eingebettet werden, seien dies die Praktikanten beim Liechtensteinischen Landgericht oder der Fachbereich Konsumentenschutz beim Amt für Volkswirtschaft.
Wie bereits anlässlich der Landtagssitzung ausgeführt, befürwortet die Regierung die Einrichtung einer Stelle, an welche sich die liechtensteinischen Konsumenten richten können, um Auskünfte und Informationen rund um den Konsumentenschutz einzuholen. Wie sowohl anlässlich der Landtagssitzung als auch im Bericht und Antrag Nr. 74/2002 dargelegt, ist und war es nie Absicht der Regierung, zu diesem Zweck eine eigene Stelle einzurichten. Die diesbezüglichen anlässlich der ersten Lesung geäusserten Bedenken des Landtags sind deshalb unbegründet. Beim Amt für Volkswirtschaft existiert der Fachbereich Konsumentenschutz, welcher mit einer ausgebildeten Juristin besetzt ist. Die Regierung wird die Konsumentenschutzanlaufstelle deshalb bei diesem Fachbereich ansiedeln, ohne dass dafür zusätzliches Personal angestellt werden muss. Wie auch schon im Bericht und Antrag zur ersten Lesung von der Regierung festgehalten, ist es vorerst notwendig und unerlässlich, entsprechende Erfahrungswerte zu sammeln. Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht abschätzbar, in welchem zeitlichen Umfang der Fachbereich Konsumentenschutz als Anlauf- und Informationsstelle beansprucht werden wird. Nach Ansicht der Regierung wäre es deshalb fahrlässig, wenn man ohne entsprechende Erfahrungswerte jetzt eine zusätzliche Stelle beim Landtag beantragen würde. Ein solches Vorgehen würde zudem nicht dem Grundsatz einer zurückhaltenden und sorgfältig eruierten Personalplanung entsprechen. Die Frage von zusätzlichem Personal würde sich erst dann stellen, wenn der Fachbereich Konsumentenschutz wider Erwarten mit Anfragen und Informationsauskünften unverhältnismässig stark kontaktiert werden sollte. Die Regierung geht hingegen von einem durch den Fachbereich Konsumentenschutz durchaus zu bewältigenden Mehraufwand aus. Andernfalls wäre es in einem zweiten Schritt möglich, die
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Praktikanten beim Landgericht wiederum vermehrt für die Aufgabenbewältigung einzubeziehen.
Die Regierung nimmt auch die anlässlich der ersten Lesung vom Landtag formulierte Forderung, dem Konsumentenschutz in Zukunft in Liechtenstein mehr Bedeutung beizumessen, ernst. Es soll um den Konsumentenschutz auch ein gewisser PR-Aufwand betrieben werden, damit dieser Bereich in der breiten Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erfährt. In diesem Sinne wird - wie bereits anlässlich der ersten Lesung von der Regierung in Aussicht gestellt - ein Flyer ausgearbeitet werden, der die wesentlichen Inhalte des KSchG aufzeigt bzw. generelle Informationen zum Thema Konsumentenschutz enthalten soll. Im Rahmen des Internet-Auftritts des Amtes für Volkswirtschaft bieten sich weitere Möglichkeiten, den Konsumentenschutz der liechtensteinischen Bevölkerung näher zu bringen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2002 / 167
2002 / 166
2002 / 164
Stichwörter
Fern­ab­satz­ge­setz, Abän­de­rung wegen Konsumentenschutzgesetz
Kon­su­men­ten­schutz­ge­setz
KSchG
UWG, Abän­de­rung wegen Konsumentenschutzgesetz
Ver­brau­cher­schutz