Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 95
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte des Übereinkommens
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen und Liech­tens­tei­ni­sche Rechtslage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das  Europäische Übereinkommenvom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, Insbesondere bei Fussballspielen
 
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Das Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen wurde 1985 im Europarat ausgearbeitet, um auf zwischenstaatlicher, europäischer Ebene den sich mehrenden Gewaltausbrüchen bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, entgegenzuwirken.
Immer wieder kam und kommt es zu Vorfällen, die nicht nur zu Sachbeschädigungen führen, sondern auch Menschenleben gefährden. Der Europarat anerkennt ausdrücklich die an und für sich Völker verbindende und auch pädagogische Qualität des Sports. Die Ursachen für die Gewalt unter Zuschauern sind anderswo, nicht im Sport selbst, zu suchen. Deshalb wurde ein Übereinkommen mit dem Ziel geschaffen, das Ausbrechen von Gewalt bei Sportanlässen einzudämmen und unter Kontrolle zu halten.
Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich zu einer Reihe von Massnahmen, um die innerstaatliche Vorbereitung auf sportliche Grossanlässe besser zu koordinieren und möglichen Gewalttätigkeiten auch auf internationaler Ebene vorzubeugen. Die Massnahmen richten sich an alle wichtigen betroffenen Kreise (Behörden, Sportverbände, Veranstalter und Stadienbesitzer) und orientieren sich an den Empfehlungen der Union der Europäischen Fussballverbände (UEFA) betreffend sicherheitstechnische und bauliche Vorkehrungen, das Alkoholverbot in Stadien, das Aufgebot von Sicherheitskräften usw.
Neben den vorbeugenden Massnahmen verlangt das Übereinkommen von den Vertragsparteien auch die Gewähr, dass Randalierer ordnungsgemäss vor Gericht gestellt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden.
Bezüglich der Modalitäten zur Erreichung dieses Ziels lässt das Übereinkommen den Vertragsstaaten viel Spielraum. Das Übereinkommen schafft keinen neuen Straftatbestand. In Liechtenstein sind auch keine Rechtsvorschriften zu ändern oder neu zu erlassen, da sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens durch das Strafgesetzbuch bzw. durch das Rechtshilfegesetz abgedeckt sind.
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Der Ratifikation des Übereinkommens durch Liechtenstein steht inhaltlich und rechtlich nichts im Wege. Mit dem Rheinpark-Stadion in Vaduz stellt Liechtenstein eine Arena zur Verfügung, deren Infrastruktur die internationalen Vorschriften erfüllt.
Der konkrete Anlass für die Ratifikation des Übereinkommens ergibt sich daraus, dass die Qualifikationsspiele der liechtensteinischen Fussball-National-mannschaft für die Europameisterschaften 2004 anstehen. Im Frühjahr 2003 werden Heimspiele Liechtensteins gegen England und die Türkei ausgetragen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres, Ressort Inneres, Ressort Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Dienststelle für Sport
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Vaduz, den 23.10.2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Sportstadien, insbesondere Fussballplätze, werden immer wieder Schauplatz von Gewaltausbrüchen unter den Zuschauern. Durch randalierende Fans entstehen oft kostspielige Sachschäden und nicht selten werden Menschenleben gefährdet. Besonders die Fussballfans haben sich in den vergangenen Jahren durch wiederholte Vorkommnisse sowohl an nationalen wie auch internationalen Spielen einen schlechten Ruf erworben.
Nachdem die Gewalttätigkeiten vom 29. Mai 1985 im Brüsseler Heysel-Stadion beim Final des UEFA-Cups zwischen Juventus Turin und Liverpool 38 Todesopfer gefordert hatten, reagierte der Europarat: Am 19. August 1985, also vier Monate nach der Tragödie in Brüssel, konnte das vorliegende Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Es ist am 1. November 1985 in Kraft getreten.
In der Zwischenzeit zählt das Übereinkommen 34 Vertragsparteien. Vier weitere Staaten, nämlich Armenien, Estland, Irland und Malta, haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Ausserdem sind neben Liechtenstein Andorra, Deutschland, Georgien, Lettland, Moldau und San Marino noch nicht Vertragsstaaten.
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Die Regierung hat beschlossen, das Übereinkommen noch vor der Ratifikation zu unterzeichnen, weil dies gemäss dessen Art. 12 notwendig ist.
In Liechtenstein wurde die Frage der Ratifikation des Übereinkommens schon nach dessen Verabschiedung im Europarat geprüft. Im Vordergrund des liechtensteinischen Interesses stand der Wille, zu den Massnahmen gegen den hooliganism ebenfalls einen Beitrag zu leisten, und auch der Wunsch, die Bereitschaft zur europäischen Zusammenarbeit zu dokumentieren, selbst wenn Liechtenstein bisher nicht direkt von Gewalttätigkeiten im Rahmen von Sportanlässen heimgesucht worden ist. Allerdings wäre die Umsetzung des Übereinkommens vor dem Bau des Rheinpark-Stadions in Vaduz kaum möglich gewesen.
Das Rheinpark-Stadion wurde unter Berücksichtigung der international geltenden Normen des Weltfussballverbandes (FIFA) und der Europäischen Fussballunion (UEFA) gebaut. Es wurde 1998 eröffnet und erfüllt alle sicherheitstechnischen Kriterien, deren Erfüllung vom Übereinkommen gefordert wird. Seit Eröffnung des Stadions wurde eine Vielzahl internationaler Spiele anlässlich der Qualifikation für die Europameisterschaft 2000 und die Weltmeisterschaft 2002 durchgeführt. Gegnerische Mannschaften waren unter anderem Portugal, Rumänien, Spanien und Österreich. Des Öfteren war das Stadion mit etwas über 3500 Plätzen ausverkauft. Von der FIFA und der UEFA bekam der Liechtensteinische Fussballverband hinsichtlich der Organisation und insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen stets ein gutes Zeugnis ausgesprochen. Stets sind die Landespolizei und ein Sicherheitsdienst anwesend.
Es hat in Liechtenstein bei Sportanlässen noch nie Gewalttätigkeiten oder Ausschreitungen gegeben, und ganz im Sinne des Übereinkommens ist Liechtenstein glücklicherweise bislang vor dem Rowdytum der Fussballfans, den daraus resultierenden Sachschäden oder gar Körperverletzungen verschont geblieben. Diese positiven Erfahrungen lassen darauf schliessen, dass Liechtenstein mit der bestehenden Infrastruktur in der Lage ist, den Verpflichtungen des Übereinkommens nachzukommen.
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Die liechtensteinische Fussball-Nationalmannschaft wird anlässlich der Qualifikation für die Europameisterschaft 2004 in Portugal in der gleichen Gruppe wie England und die Türkei spielen. Aufgrund des Rufs, der teilweise den englischen und türkischen Fans vorauseilt, sieht sich das Ressort Inneres veranlasst, die Vorbereitung der Heimspiele gegen England (29. März 2003) und die Türkei (6. September 2003) frühzeitig in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit mit den englischen und türkischen Behörden sehr wichtig sein.
Die anstehenden Fussball-Ereignisse sind der konkrete Anlass für die Regierung, die Ratifikation des Übereinkommens in die Wege zu leiten.
LR-Systematik
0..4
0..41
0..41.5
LGBl-Nummern
2003 / 062
Landtagssitzungen
22. November 2002