Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 97
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Bei­lagen
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, Technologischen Entwicklung und Demonstration Als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006)
 
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Mit dem Beschluss 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) wird die Kontinuität der gemeinschaftlichen Forschungstätigkeiten, welche mit den Rahmenprogrammen 1 bis 5 gestartet wurden, gewährleistet. Ziel ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmassnahmen zu unterstützen, die für den Europäischen Forschungsraum erforderlich gehalten werden.
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 8. November 2002 beschliessen, den Beschluss 1513/2002/EG über das Sechste Rahmenprogramm ins EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Übernahme des Programmbeschlusses ermöglicht den EFTA/EWR-Staaten eine Teilnahme an Forschungsprojekten des Sechsten Rahmenprogramms. Um bei den Projektausschreibungen der EU berücksichtigt zu werden, ist es wichtig, dass die Teilnahme der EFTA/EWR-Staaten bei Programmstart im Januar 2003 gesichert ist. Für Liechtenstein entsteht durch die Teilnahme ein finanzieller Aufwand von ungefähr CHF 4,2 Mio. Dieser Betrag ist für den gesamten Auszahlungszeitraum von etwa 9 Jahren berechnet. Demgegenüber stehen unserer Industrie sowie den Klein- und Mittelunternehmen verschiedenste Möglichkeiten offen, sich mit Projekten am Programm zu beteiligen. Durch rege Teilnahme von Unternehmen aus Liechtenstein am Fünften Rahmenprogramm flossen Gelder in Form von Projektförderungen der EU wieder nach Liechtenstein zurück.
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Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 22. Oktober 2002 RA 2002/2977
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Beschluss Nr. 1513/2002/EG zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Durch den EWR Beitritt 1995 beteiligte sich Liechtenstein bereits am Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) und am Fünften Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002). Letzteres läuft Ende 2002 aus. Mit dem Beschluss 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) wird die Kontinuität der gemeinschaftlichen Forschungstätigkeitenaufrechterhalten.
Am 8. November 2002 wird der Gemeinsame EWR-Ausschuss voraussichtlich beschliessen, den Beschluss 1513/2002/EG über das Sechste Rahmenprogramm
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der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) ins EWR-Abkommen (Art. 1 des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen ausserhalb der vier Freiheiten) zu übernehmen. Im Anhang des vorliegenden Bericht und Antrag findet sich ein Entwurf des Übernahmebeschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses. Der endgültige, vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss verabschiedete, Übernahmebeschluss wird den Landtagsabgeordneten noch vor der Landtagssitzung vom 20. bis 22. November 2002 nachgereicht.
LR-Systematik
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612
LGBl-Nummern
2003 / 005
Landtagssitzungen
22. November 2002