Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 18. November 2003
RA 2003/3001-6451 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. Oktober 2003 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) behandelt (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 30. September 2003, Nr. 80/2003). Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen betreffend der Notwendigkeit des Offenhaltens der Ladengeschäfte sowie zum neuen Artikel der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Oktobersitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen wurde.