Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 116
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richt­linie - Umsetzung
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 80/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation - Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)
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Die Richtlinie 2002/58/EG ist Teil des "Telekom-Reformpakets" zur Schaffung des neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation, der die derzeitigen Vorschriften für den Telekommunikationssektor ersetzt. Der neue Rechtsrahmen besteht aus dieser und vier weiteren Richtlinien über den allgemeinen Rechtsrahmen, über Zugang und Zusammenschaltung, Genehmigungen und den Universaldienst.
Die Richtlinie 2002/58/EG löst die Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 ab (EWR-Rechtssammlung: Anh. XI - 5f.01). Sie regelt eine Reihe mehr oder weniger sensibler Fragen wie die Aufbewahrung der Verbindungsdaten durch die Mitgliedstaaten zu Zwecken der Strafverfolgung (Datenaufzeichnung), den Versand unerbetener elektronischer Nachrichten, die Verwendung von "Cookies" und die Aufnahme persönlicher Daten in öffentliche Verzeichnisse.
Die Richtlinie ist für Liechtenstein von Bedeutung, da damit einheitliche Datenschutzstandards im Telekommunikationsbereich festgesetzt werden sollen. Eine Umsetzung wird, gemeinsam mit den übrigen das Telekompaket bildenden Rechtsakten, in einem neuen "Kommunikationsgesetz" erfolgen.
Zuständiges Ressort
Ressort Kommunikation
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Vaduz, 2. Dezember 2003
p
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 80/2003 vom 20. Juni 2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 20. Juni 2003 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis 31. Oktober 2003 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2004 / 148
Landtagssitzungen
18. Dezember 2003
Stichwörter
Daten­schutz, elek­tro­ni­sche Kommunikation
Daten­schutz­richt­li­nien für elek­tro­ni­sche Kommunikation
EG-Richt­linie 2002/58/EG (Daten­schutz­richt­linie für elek­tro­ni­sche Kommunikation)
Kom­mu­ni­ka­tion, elek­tro­ni­sche, Datenschutz
Tele­kom­mu­ni­ka­tion, Datenschutz