Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 15
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Gesetz über die Änderung  der Gemeindegrenze Triesen/Triesenberg
 
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Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Triesen und Triesenberg beschlossen am 8. / 10. März 2002 die Änderung der Gemeindegrenze. Die diesbezüglich abgehaltenen Gemeindeabstimmungen sind positiv verlaufen.
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
3
Vaduz, 18. März 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Änderung der Gemeindegrenze Triesen/Triesenberg zu unterbreiten.
I.Bericht der Regierung
Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Triesen beschloss am 8./10 März 2002 die Änderung der Gemeindegrenze gegenüber der Gemeinde Triesenberg gemäss dem diesem Bericht beigelegten Übersichtplan. Von den 1'178 Stimmberechtigten gaben 771 Personen ihre Stimme ab. Von den 750 gültigen Stimmen lauteten 568 auf Ja und 182 auf Nein.
Einen gleichlautenden Beschluss fasste die Gemeindeversammlung der Gemeinde Triesenberg ebenfalls am 8./10. März 2002. Von den 1'527 Stimmberechtigten gaben 1'018 Personen ihre Stimme ab. Von den 996 gültigen Stimmen lauteten 824 auf Ja und 172 auf Nein.
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Gemäss Art. 4 der Verfassung und Art. 6 des Gemeindegesetzes kann die Änderung einer Gemeindegrenze nur durch ein Gesetz erfolgen. Dieser Rechtslage entsprechend unterbreiten wir Ihnen den nachstehenden Gesetzesentwurf. Die im Gesetzesentwurf erwähnte wegleitende Beschreibung finden Sie als Anhang dieses Berichtes.
LR-Systematik
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14
142
LGBl-Nummern
2003 / 160
Landtagssitzungen
15. Mai 2003
16. April 2003
Stichwörter
Gemein­de­grenze Triesen/Trie­sen­berg, Gesetzesänderung
Triesen - Trie­sen­berg, Gemeindegrenze