Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 35
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
1.1.Finanz­leit­bild
1.2.Ver­ur­sa­cher­prinzip
1.3.Sicher­heit der Kläranlagen
1.4.Was­ser­mo­nopol
1.5.Ämter­or­ga­ni­sa­tion/Zuständigkeiten
1.6.Kon­flikt zwi­schen Schutz und Nut­zung der Gewässer
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
Art. 4: Verursacherprinzip
Art. 5: Begriffe
Art. 7 Abs. 2: Abwasserbeseitigung
Art. 15: Abla­ge­rungs- und Abstellplätze
Art. 17: Bewil­li­gungen nach dem Baugesetz
Art. 18 Abs. 2 und 4: All­ge­meine Anforderungen
Art. 19 Abs. 2: Revi­sions- und Spezialarbeiten
Art. 23: Gewässerrandstreifen
Art. 24: Was­ser­schutz­ge­biete, Schutza­reale, Schutz­zonen und Zuströmbereiche
Art. 25: Raum­be­darf der Fliessgewässer
Art. 26 alt: Erwerb von Grundstücken
Art. 27 : Was­se­rent­nahmen aus kleinen Fliess­ge­wäs­sern (Art. 28 alt)
Art. 31: Ver­bauung und Kor­rek­tion von Fliess­ge­wäs­sern (Art. 32 alt)
Art. 32 Abs. 2: Über­decken oder Ein­dolen von Fliess­ge­wäs­sern (Art. 33 alt)
Art. 33 (neu): Leitungen
Art. 34: Ver­bes­se­rung der ober­ir­di­schen Gewässer als Lebensräume
Art. 38: Ein­lei­tung von Wasser oder Abwasser
Art. 41: Aus­beu­tung von Kies, Sand und anderem Material
III. Orga­ni­sa­tion, Durch­füh­rung und Finanzierung
Art. 42: Regierung
Art. 45: Beizug Dritter
Art. 52: Finan­zie­rung der öffent­li­chen Abwasserentsorgung
Art. 56: Enteignung
Art. 57: Beschwerde
Art. 66 alt: Beste­hende Abla­ge­rungs- und Abstellplätze
Art. 66: Sanie­rung (Art. 67 alt)
3.Antrag
4.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Neufassung des  Gewässerschutzgesetzes  aufgeworfenen Fragen
 
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Zuständiges Ressort
Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
Amt für Wald, Natur und Landschaft
Landwirtschaftsamt
Tiefbauamt
3
Vaduz, 29. April 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Neufassung des Gewässerschutzgesetzes in der Landtagssitzung vom 16. Mai 2002 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Neufassung des Gewässerschutzgesetzes im Landtag wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt hier Stellung zu den grundsätzlichen Fragen der Eintretensdebatte. In Kapitel 2 werden Anregungen und Fragen von Abgeordneten in Bezug auf einzelne Gesetzesartikel behandelt. Die von der Regierung gegenüber der Gesetzesvorlage der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen sind im Kapitel 4 (überarbeitete Gesetzesvorlage) mit Unterstreichungen markiert.
LR-Systematik
8
81
814
LGBl-Nummern
2003 / 159
Landtagssitzungen
15. Mai 2003
Stichwörter
Gewäs­ser­schutz­ge­setz (GSchG)
GSchG
Natur­schutz, Gewässer
Schutz Gewässer
Umwelt, Gewässerschutzgesetz
Wasser, Gewässerschutzgesetz