Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Ein­lei­tung
2.Erläu­te­rungen zum Protokoll
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
5.Bedeu­tung des Pro­to­kolls für Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
 
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Als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) hat Liechtenstein am 22. November 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Übereinkommen) ratifiziert. Dieses Übereinkommen ist ein Rahmenvertrag und bedarf zur Erfüllung seiner Zielsetzung der Konkretisierung durch Protokolle. Fünf solche Zusatzprotokolle (Überwachung/ Finanzierung, zwei Protokolle zu den Schwefelemissionen, Stickoxidemissionen, flüchtige organische Verbindungen) sind bereits in Kraft getreten. Liechtenstein ist Vertragspartei dieser fünf Protokolle.
Am 24. Juni 1998 ist in Aarhus (Dänemark) ein weiteres Protokoll unter anderen auch von Liechtenstein unterzeichnet worden. Das Protokoll hat die Verminderung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) zum Ziel, die eine schädliche Wirkung auf Mensch und Umwelt haben. Seither ist das Protokoll von 35 Staaten sowie der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden und zählt derzeit 15 Vertragsparteien. Es tritt am neunzigsten Tag nach Hinterlegung der sechzehnten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Protokoll, ihre Emissionen persistenter organischer Schadstoffe gegenüber einem zwischen 1985 und 1995 wählbaren Referenzjahr zu reduzieren und Produktion und Einsatz mehrerer toxischer Produkte zu verbieten oder zumindest stark einzuschränken. Mit der Umsetzung des Luftreinhaltegesetzes, der zugehörigen Verordnung sowie der schweizerischen Stoffverordnung, welche in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrags anwendbar ist, hat Liechtenstein die grundlegenden Verpflichtungen aus diesem Protokoll bereits erfüllt, wie auch die ersten Abschätzungen der Emissionssituation zeigen. Das Protokoll ist jedoch für Liechtenstein insofern von grossem Interesse, als sich andere Staaten in gleicher Weise verpflichten, ihre verunreinigenden Emissionen zu reduzieren. Aufgrund der chemischen Stabilität reichern sich persistente organische Schadstoffe in der Umwelt an und werden über sehr weite Strecken transportiert. Auch Staaten, welche diese Schadstoffe nur in geringen Mengen emittieren, sind deshalb von Ablagerungen direkt betroffen. Eine Verbesserung der diesbezüglichen Umweltbelastungen kann deshalb nur in internationaler Zusammenarbeit erfolgen. Liechtenstein bekundet mit der Ratifizierung dieses Abkommens seinen Willen, die internationalen Anstrengungen zur Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen mitzutragen und setzt ein politisches Zeichen für die Unterstützung von höheren Umweltstandards im UNO/ECE-Raum.
Die Ratifikation des Protokolls hat keine direkten personellen oder finanziellen Auswirkungen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres (Koordination); Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft.
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Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Umweltschutz, Amt für Wald, Natur und Landschaft.
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Vaduz, den 5. August 2003
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Protokoll vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe zu unterbreiten.
1.1Ausgangslage
Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Übereinkommen) wurde an der Umweltministerkonferenz der Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) am 13. November 1979 in Genf unterzeichnet. Es umfasst derzeit 49 Vertragsparteien. Das Übereinkommen ist am 16. März 1983 in Kraft getreten und wurde von Liechtenstein am 22. November 1983 ratifiziert (LGBl. 1984 Nr. 3). Ziel dieses Übereinkommens ist es, durch internationale Zusammenarbeit sowie durch die Anwendung und Weiterentwicklung der bestmöglichen Strategien und Technologien die Luftverunreinigung einschliesslich der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung einzudämmen sowie schrittweise zu verringern und zu verhindern. Das als Rahmenkonvention ausgestaltete Übereinkommen bedarf zur Erfüllung dieser Zielsetzung der Konkretisierung durch Protokolle. Bisher wurden acht solcher Zusatzprotokolle ausgearbeitet. Das
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Übereinkommen sowie die Zusatzprotokolle stehen allen UNO/ECE-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Gemeinschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation offen. Der UNO/ECE-Raum umfasst die europäischen und zentralasiatischen Staaten sowie die USA, Kanada und Israel.
Liechtenstein hat die folgenden fünf Protokolle ratifiziert:
Protokoll betreffend die langfristige Finanzierung von EMEP (EuropeanMonitoring and Evaluation Programme; Programm über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa; Genf 1984) (LGBl. 1988 Nr. 19);
Protokoll zur Verringerung der Schwefelemissionen um 30 Prozent (Helsinki 1985) (LGBl. 1987 Nr. 59);
Protokoll zur Stabilisierung der Stickoxidemissionen (Sofia 1988) (LGBl. 1995 Nr. 89);
Protokoll zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen um 30 Prozent (Genf 1991) (LGBl. 1995 Nr. 120);
Protokoll zur weiteren Verringerung von Schwefelemissionen (Oslo 1994) (LGBl. 1998 Nr. 21).
Das Protokoll betreffend persistente organische Schadstoffe wurde wie das Protokoll betreffend Schwermetalle (siehe dazu den separaten Bericht und Antrag) von den Vertragsparteien am 24. Juni 1998 anlässlich der Paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Aarhus (Dänemark) angenommen. Liechtenstein war an dieser Konferenz vertreten und unterzeichnete beide Protokolle. Das Protokoll betreffend organische Schadstoffe zählt derzeit 15 Vertragsparteien (darunter die Schweiz und Österreich). 36 Parteien haben unterzeichnet. Zum In-Kraft-Treten fehlt dem Protokoll noch eine Ratifikation.
Ein neues achtes Protokoll über die Verringerung von Versauerung, Überdüngung und bodennahem Ozon wurde am 1. Dezember 1999 in Göteborg verabschiedet und auch von Liechtenstein unterzeichnet.
LR-Systematik
0..8
0..81
0..81.4
LGBl-Nummern
2004 / 078
Landtagssitzungen
18. September 2003
Stichwörter
grenz­über­schrei­tende Luft­verun­rei­ni­gung, per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe
Luft­verun­rei­ni­gung, grenz­über­schrei­tende Übe­rein­kommen, per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe
per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe
Pro­to­koll über weit­räu­mige grenz­über­schrei­tende Luftverunreinigung
Schad­stoffe, Luft, per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe
Umwelt, grenz­über­schrei­tende Luft­verun­rei­ni­gung, per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe