Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 48/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr)
3
Die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geht davon aus, dass übermässig lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug Unternehmen, insbesondere den Klein- und Mittelbetrieben, schwere Verwaltungs- und Finanzlasten verursachen und dass die Unterschiede zwischen den Zahlungsbestimmungen und -praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen.
Die Richtlinie will in diesem Bereich einen durchgreifenden Wandel bewirken, die Entwicklung umkehren und sicherstellen, dass die gesetzlichen Folgen des Zahlungsverzugs von der Überschreitung der Zahlungsfristen abschrecken.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
4
Vaduz, 5. August 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 48/2003 vom 16. Mai 2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten
Am 16. Mai 2003 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Bis zum 31. Dezember 2003 sind die erforderlichen Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.