Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 58
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 632b
Zu Art. 632d
Zu Art. 632e:
Zu Art. 632f
Über­gangs­bes­tim­mung:
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechtes vom 31. Dezember 1922 aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 5. August 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechtes (SR) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2003 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die EDV-Grundbuchführung (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 6. Mai 2003, Nr.17/2003) in erster Lesung beraten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Landtagssitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten war. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der Abänderung des Sachenrechtes zur Schaffung einer rechtlichen Basis für die EDV-Grundbuchführung gewürdigt.
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Anlässlich der Eintretensdebatte wurde unter anderem die Frage nach der Situation in der Schweiz gestellt und ob sich das EDV-Grundbuch dort auf breiter Ebene durchgesetzt habe bzw. ob es immer noch Bedenken gebe:
Hiezu verweist die Regierung auf den im Internet unter www.grundbuchverwalter.ch einsehbaren Bericht des Bundesamtes für Justiz betreffend das Projekt "eGRIS" (elektronisches Grundstückinformationssystem - 2. Generation der Grundbuch-Informatisierung, eGovernment-Projekt des Bundes:
Aus der in diesem Bericht enthaltenen ausführlichen Situationsanalyse (Seite 18 bis Seite 35) ergibt sich, dass per Stand Frühjahr 2002 17 Kantone mit Ermächtigung des Bundes zur informatisierten Grundbuchführung übergegangen sind. Für den Kanton Glarus wurde zwischenzeitlich ebenfalls die Ermächtigung erteilt. In den restlichen Kantonen laufen entweder bereits Pilotprojekte oder es werden allgemeine Abklärungen zur Informatisierung des Grundbuches getroffen.
"In der Schweiz sind heute die folgenden EDV-Grundbuch-Lösungen im Einsatz:
 
TERRIS, Kanton Thurgau, Sidata AG,
N & W Informatik GmbH
AI, AR, BL, GL, GR, NE, NW, OW, SG, TG, UR
ISOV Grundbuch, IBM Schweiz AG
GR, LU, SH, SO, ZG
CAPITASTRA, BEDAG Informatik AG
BE, BS, FR, GR, VD, VS
SIFTI, Eigenentwicklung des Kantons Tessin
TI
FUNDIX, Eigenentwicklung des Kantons Jura
JU
im Kanton Zürich wird derzeit eine eigenständige Lösung entwickelt
Gesamtschweizerisch sind per Stand Frühjahr 2002 zirka 30% der Grundbuchdaten elektronisch erfasst, wobei kleinere Kantone wie Zug und Jura bereits über eine flächendeckende Datenersterfassung verfügen."
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"Dieser, aus der Perspektive der Grundbuchfachleute epochale Schritt - nämlich weg vom Papier - stellt die Effizienz, erhöhte Datensicherheit, Beschleunigung der Arbeitsabläufe, Benutzerfreundlichkeit und den Anschluss des Grundbuchwesens an die neuen Technologien sicher.
Ziel des Projektes "eGRIS" ist die Schaffung eines gesamtschweizerischen Zugriffs auf die Grundbuchdaten der Kantone, mittels welchem die Grundstücke und die Eigentümer eindeutig identifiziert werden können. Zudem sollen die Grundbuchinformationen im gesamtschweizerischen Rahmen katastrophensicher aufbewahrt und für lange Zeit haltbar (lesbar) archiviert werden. Hiezu soll unter anderem ein eindeutiges, verbindliches Datenmodell der Grundbuchdaten erstellt werden und auf diesem aufbauend eine normierte amtliche Schnittstelle konstruiert werden."
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Softwarelösung "TERRIS" um eine weit verbreitete Lösung handelt, ist auch für das Fürstentum Liechtenstein gewährleistet, dass dieses Programm weiterentwickelt wird und ebenso allfällige Archivierungslösungen, welche auch den Anforderungen des Bundesamtes für Justiz entsprechen, verfügbar sein werden.
So hat eine weitere Etappe des Projektes eGRIS nämlich zum Ziel, eine Sicherung der eGRIS-Daten anzulegen, die auch im Katastrophenfall nationalen Ausmasses ihre grundsätzliche Funktionalität beibehält und in der, der etwaigen Katastrophe nachfolgenden allgemeinen Aufbauphase, sie wieder in funktionale (elektronisch geführte) kantonale Grundbücher überführt werden kann.
Das gesamte Projekt eGRIS soll bis zum Jahre 2010 vollständig abgeschlossen sein.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2003 / 220
Landtagssitzungen
18. September 2003
Stichwörter
EDV-Grund­buch, Abän­de­rung SR
Grund­buch, EDV, Abän­de­rung SR
Sachen­recht, Abän­de­rung (EDV-Grundbuch)
SR, Abän­de­rung (EDV-Grundbuch)