Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 63
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Ein­lei­tung
1All­ge­meine Aussagen
2Stel­lung­nahme zu Grund­sätz­li­chen Fragen
2.1.Umset­zung
2.2.Ver­gleich öffent­liche Ver­wal­tung zur Privatwirtschaft
2.3.Gel­tungs­be­reich
2.4.Über­stunden Kaderpositionen
2.5.Revi­sion des Beamtengesetzes
2.6.Kos­ten­neu­tra­lität
3Stel­lung­nahme zu Einzelfragen
3.1.Gleichs­tel­lung von Frau und Mann (Artikel 7: Gleichs­tel­lung von Frau und Mann und Artikel 11: Ein­rei­hungs­plan, Absatz 2)
3.2.Peri­odi­sche Über­prü­fung des Lohn­ge­füges (Art. 10: Besoldungsklassen)
3.3.Berück­sich­ti­gung der Fami­li­en­jahre bei der Anfangs­be­sol­dung (Art. 13: Anfangs­be­sol­dung, Absatz 1)
3.4.Jähr­li­ches Budget für Besol­dungs­er­hö­hungen (Artikel 14: Jähr­li­ches Budget für Besoldungserhöhungen)
3.5.Erfah­rungs­an­teil (Artikel 15: Anpas­sung des Indi­vi­du­ellen Besol­dungs­an­teils, Absatz 3)
3.6.Erhö­hung des Fixen Lei­stungs­an­teils (Artikel 15: Anpas­sung des Indi­vi­du­ellen Lei­stungs­an­teils, Absatz 4)
3.7.Bewerter bei der Lei­stungs­be­ur­tei­lung (Artikel 16: Lei­stungs­be­ur­tei­lung; Vor­ge­setz­ten­be­wer­tung, Absatz 2 und 3)
3.8.Vor­ge­setz­ten­be­wer­tung (Artikel 16: Lei­stungs­be­ur­tei­lung; Vor­ge­setz­ten­be­wer­tung, Absatz 5)
3.9.Markt­aus­gleich (Artikel 17: Marktausgleich)
3.10.Kom­pe­tenz Finanz­kom­mis­sion (Artikel 17: Markt­aus­gleich, Absatz 2)
3.11.Soziale Här­te­fälle (Artikel 18: Soziale Härtefälle)
3.12.Funk­ti­ons­zu­lagen (Artikel 26: Funktionszulagen)
3.13.Teue­rungs­aus­gleich (Artikel 27: Grund­satz, Art. 28, Absatz 2 und Artikel 47: Stand des Lan­des­in­dexes der Konsumentenpreise)
3.14.Besol­dung der Regie­rung, der Richter und der Staats­an­wälte (Artikel 31: Grund­satz und Artikel 32: Besoldung)
3.15.Besol­dung der Regie­rungs­mit­glieder (Artikel 33: Grund­satz und Artikel 34: Besol­dung und Entschädigung)
3.16.Aus­wir­kungen Auf die Über­gangs­ent­schä­di­gungen der Regierungsmitglieder
3.17.Beson­dere Vor­schriften über die Besol­dung nicht­stän­diger Staats­an­ge­s­tellter (Artikel 35)
3.18.die Per­so­nal­kom­mis­sion als Sch­lich­tungss­telle (Artikel 42: Personalkommission)
3.19.Besitz­stands­wah­rung (Artikel 46: Besitzstandswahrung)
3.20.Wei­ter­gel­tung bis­he­rigen Rechts (Teil III: Wei­ter­gel­tung bis­he­rigen Rechts)
4Antrag
5Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der  Regierungsvorlage zur Abänderung des  Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
5
Vaduz, 19. August 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1Allgemeine Aussagen
Der Landtag befasste sich in erster Lesung mit der Abänderung des Besoldungsgesetzes. Die Abgeordneten benutzten die Gelegenheit, sich zu dieser Vorlage sowohl in allgemeiner Hinsicht als auch zu den einzelnen Teilaspekten ausführlich zu äussern.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Insbesondere die Verstärkung der Leistungsorientierung und der Abbau der bestehenden Automatismen, die höhere Flexibilität sowie die Annäherung der Lohnsystematik an die Privatwirtschaft fanden Anerkennung. Dass die Landesverwaltung den notwendigen Spielraum braucht, um auch gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu sein, war unbestritten. Die grundsätzliche Stossrichtung des neuen Besoldungssystems wurde ziemlich einhellig als richtig bezeichnet. Allerdings wurden zu einer ganzen Reihe einzelner Punkte Änderungsvorschläge gemacht. Auf die entsprechenden Gesetzesartikel wird im Kapitel 3 gesondert eingegangen. Zu den Aussagen von Landtagsabgeordneten, die grundsätzlichen und übergeordneten Charakter besitzen, nimmt die Regierung im folgenden Kapitel 2 Stellung:
LR-Systematik
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174
LGBl-Nummern
2003 / 217
Landtagssitzungen
18. September 2003
18. September 2003
Stichwörter
Besol­dungs­ge­setz, Abänderung
Lohn, Abän­de­rung Besoldungsgesetz
Staats­per­sonal, Abän­de­rung Besoldungsgesetz