Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 19. August 2003
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag befasste sich in erster Lesung mit der Abänderung des Besoldungsgesetzes. Die Abgeordneten benutzten die Gelegenheit, sich zu dieser Vorlage sowohl in allgemeiner Hinsicht als auch zu den einzelnen Teilaspekten ausführlich zu äussern.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Insbesondere die Verstärkung der Leistungsorientierung und der Abbau der bestehenden Automatismen, die höhere Flexibilität sowie die Annäherung der Lohnsystematik an die Privatwirtschaft fanden Anerkennung. Dass die Landesverwaltung den notwendigen Spielraum braucht, um auch gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu sein, war unbestritten. Die grundsätzliche Stossrichtung des neuen Besoldungssystems wurde ziemlich einhellig als richtig bezeichnet. Allerdings wurden zu einer ganzen Reihe einzelner Punkte Änderungsvorschläge gemacht. Auf die entsprechenden Gesetzesartikel wird im Kapitel 3 gesondert eingegangen. Zu den Aussagen von Landtagsabgeordneten, die grundsätzlichen und übergeordneten Charakter besitzen, nimmt die Regierung im folgenden Kapitel 2 Stellung: