Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 65
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass
3.Zukünf­tige Aus­ge­stal­tung des Lan­des­sen­ders sowie Begründung
4.Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Arti­keln des Rundfunkgesetz
5.Ver­fas­sungs- und EWR-Mässigkeit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Finanz­be­schlüsse
2.Rund­funk­ge­setz
Grüner Teil
 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk sowie der Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und der Radio L Werbe AG  in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
 
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Die Radio TV AG hat seit 1994 die Konzession zur Veranstaltung eines landesweiten Radiosenders. Seit dem Sendestart am 15. August 1995 konnte sich Radio L in den vergangenen acht Jahren eine bemerkenswerte Akzeptanz im Sendegebiet verschaffen. Durchschnittlich hört jeder zweite Einwohner Liechtensteins täglich Radio L. Aufgrund der gewachsenen Bedeutung für das Land Liechtenstein konnten mit der ab dem Jahr 2000 jährlich ausgehandelten Leistungsvereinbarung die Informationsleistung von Radio L nochmals gesteigert und Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Not- und Krisenzeiten übertragen werden. Radio L ist damit ein Sender von landesweiter Bedeutung und Ausstrahlung und hat von der Regierung im Jahr 2000 den de-facto-Status eines Landessenders erhalten.
Finanziell muss Radio L in einem eingeschränkten Werbemarkt arbeiten, der es dem Sender nicht erlaubt hat, mittels Werbeeinnahmen die laufenden Kosten zu decken. Trotzdem konnte der Sender eine moderne Sendeanlage, eine gute Programmstruktur und das dafür notwendige Know-how aufbauen.
Die entstandenen Verluste wurden bis anhin privat gedeckt. Durch den geplanten Ausstieg des bisherigen Sponsors steht Radio L vor einer finanziellen und organisatorischen Neuorientierung. Die Regierung hat die Situation analysiert, alternative Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass aufgrund des öffentlichen Interesses Radio L als unabhängiger Radiosender weiterbetrieben werden soll. Aus diesem Grund wird die Überführung des Sendebetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorgeschlagen, damit die "Stimme Liechtensteins" erhalten bleibt. Als Übernahmepreis konnte der Betrag von 3.1 Mio. CHF vereinbart werden.
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Zu diesem Zweck wird ein neues Rundfunkgesetz geschaffen, das den Liechtensteinischen Rundfunk (LRF) konstitutioniert und mit einem Programmauftrag sowie Organen ausstattet.
Der Programmauftrag sieht eine Grundversorgung der Bevölkerung Liechtensteins mit einem Radioprogramm vor, das trotz gewisser kostenbedingter Einschränkungen im Programmumfang, ein qualitativ hochstehendes, unabhängiges und mit substanziellen liechtenstein-spezifischen Beiträgen versehenes Nachrichten- und Informationsangebot sicherstellt. Aufgrund des aufgestellten Budgets sowie der Planerfolgsrechnungen und Planbilanzen für die nächsten drei Jahre wird der LRF mit einem Dotationskapital von 2.5 Mio. CHF ausgestattet und erhält einen Verlustbeitrag von jährlich max. 1.5 Mio. CHF für die nächsten drei Jahre.
Zur Sicherstellung der Grundversorgung im Bereich des Katastrophenschutzes, sowie der besseren Versorgung der Pendlerströme soll die vorbereitete bzw. in Planung befindliche Sendernetzkonsolidierung vollzogen werden. Dazu richtet das Land Liechtenstein dem LRF einen Investitionsbeitrag von 750V00 CHF aus.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dieser Lösung die Versorgung der Bevölkerung mit einer unabhängigen und aktuellen Berichterstattung aus und über Liechtenstein sowie der schnellstmöglichen Informationen auch im Katastrophenfall am besten nachgekommen werden kann.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr und Kommunikation
Betroffene Amtsstellen
Amt für Kommunikation Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 22. August 2003
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk sowie betreffend die Finanzbeschlüsse zur Übernahme der Aktiven der Radio TV AG und Radio L Werbe AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu unterbreiten.
1.1Stellung von Radio L und Programmumfang
Die Radio TV Aktiengesellschaft hat am 15. September 1994 durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Konzession (RA 94/3170) zur Veranstaltung eines landesweiten Radioprogramms unter dem Namen "Radio L" erhalten (Bericht und Antrag Nr. 64/1994). In der Folge nahm das Medium Radio L am 15. August 1995 den Sendebetrieb auf und konnte sich in der heimischen Medienlandschaft eine bemerkenswerte Akzeptanz verschaffen. Eine aktuelle Hörerumfrage der SRG Publicadata, Hörerforschung Bern, hat für 2003 ergeben, dass Radio L eine Tagesreichweite von 49% in Liechtenstein erreicht (DRS-1 16%, Radio Ri 6%). Im Empfangsgebiet von Radio L im St. Galler Rheintal erreicht Radio L immer noch 18% (DRS-1 30%, Radio Ri 14%). Radio L ist damit der meistgehör-
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te Sender in der Region, was auf eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung schliessen lässt. In Bezug auf die Verweildauer nimmt Radio L mit durchschnittlich 68 Minuten auch im internationalen Vergleich eine beachtliche Stellung ein.
Die Hörerzahlen von Radio L haben sich seit Sendestart im Jahr 1995 stark verbessert. Für die Jahre 2001 bis 2003 wurden folgende Zahlen (mittels Radio Control) erhoben:
Hörermarkt Liechtenstein
 
Tagesreichweite
2001
2002
2003
Radio L
45%
51%
49%
DRS-1
20%
16%
15%
Radio Ri
12%
6%
6%
Quelle: SRG Publicadata, Hörerforschung Bern
Hörermarkt St. Galler Rheintal (im Sendegebiet von Radio L)
 
Tagesreichweite
2001
2002
2003
Radio L
15%
16%
18%
DRS-1
30%
30%
30%
Radio Ri
13%
17%
14%
Quelle: SRG Publicadata, Hörerforschung Bern
In absoluten Zahlen ausgedrückt ergibt das für das Jahr 2003 einen Hörermarkt im Sendegebiet von über 50'000 Personen, davon ca. 12'000 in Liechtenstein und ca. 39'000 in der Schweiz. Für Vorarlberg werden die Zahlen noch nicht erhoben. Der hohe Marktanteil kann nicht die Tatsache kompensieren, dass das Hörer- und Werbepotenzial für einen Radiosender relativ gering ist.
Aufgrund dieses eingeschränkten Werbemarktes konnte die Radio L Werbe AG, welche die Vermarktung von Radio L (Werbspots und Werbesponsoring) über-
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nimmt, in keinem Betriebsjahr die anfallenden Kosten mittels Werbeeinnahmen voll decken.
Der Sender hat in den Jahren 1995 bis 1999 als erstes elektronisches Medium entscheidend zur liechtensteinischen Medienvielfalt beigetragen und einen substanziellen Beitrag zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse liegenden Information der liechtensteinischen Bevölkerung geleistet. Die im Jahr 2000 getroffene Leistungsvereinbarung (RA 2000/3709) zwischen dem Land Liechtenstein und der Radio TV AG trägt dieser Informationsleistung von Radio L Rechnung und beinhaltet ein im Vergleich zum Konzessionsantrag erweitertes programmliches Angebot mit in Eigenleistung produzierten Beiträgen mit Fokus Liechtenstein. Daneben sieht- die Leistungsvereinbarung explizit öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Landesversorgung in Krisen- und anderen Notzeiten vor, die durch Radio L übernommen werden müssen. Als Kompensation beinhaltet die Leistungsvereinbarung einen, jedes Jahr neu zu verhandelnden Betrag, von max. 750'000 CHF. Dieser Betrag ist für die Produktion der in der Leistungsvereinbarung definierten Beiträge für Radio L nicht kostendeckend und damit nicht gewinnbringend.
Die Leistungsvereinbarung 2003 sieht im Detail folgende Mehrleistungen gegenüber des in der Konzession geforderten Sendeinhaltes vor:
 
Inhalt
zusätzlicher Sendeinhalt von Radio L aufgrund der Leistungsvereinbarung
Sendeinhalt von Radio L gemäss Konzessionsantrag
Nachrichten
Stündliche News mit O-Tonmaterial Recherchemeldungen
Halbstunden News mit Fokus Charakter
Stündliche News ohne O-Tonmaterial Nur Agentur- u. Pressemitteilungen Keine Fokus News
Info-Beiträge speziell aus dem Land
4 Beiträge pro Reportstunde
75% Fokus Liechtenstein
Spezialbeiträge aus aktuellem Anlass (1x/Woche)
Ausbau Informations-Leistung 2002 (+50%)
6 Beiträge pro Informationsmagazin 75% Fokus Liechtenstein
Spezialbeiträge aus aktuellem Anlass (Ix/Woche)
Landessport
Berichterstattung und Reportagen des landesrelevanten Sportgeschehens (Bsp. EM-Qualifikation)
Resultatmeldung in den Nachrichten
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Inhalt
zusätzlicher Sendeinhalt von Radio L aufgrund der Leistungsvereinbarung
Sendeinhalt von Radio L gemäss Konzessionsantrag
Livereportagen 1 Woche/ Mt
Berichterstattung vor Ort - Darstellung von landesrelevanten Themen und Institutionen
Nicht vorgesehen
Tageskalender
Historie
Bewusstsein FL
Nicht vorgesehen
Moderation
4-Schienensystem "Permanence"
Notwendig für die aktuelle Umsetzung von mehr Sendeinhalten
Nicht vorgesehen, Programm ab Computer
Reporter
Präsenz Pressekonferenz, Medienkonferenz
Recherche Themen
Verzicht Präsenz
Info via Pressemitteilung
Regierung
Präsenz Medienkonferenz
O-Tonmaterial
Keine Präsenz
Meldung gemäss Presseamt
Landtag
Debatte wird verfolgt
Infobeiträge für Report
Debatte wird nicht verfolgt, Beiträge gem. Mitteilungen Presseamt
Wahlsendungen
Präsenz und Plattform
Begleitung
Meldung Ergebnisse
Rampenlicht
Diskussionsplattform
Nicht vorgesehen
Brennpunkt
Portraitinterviews
Nicht vorgesehen
Kommunalpolitik
Aufarbeitung
Aufarbeitung nur bei aktuellen
Anlässen
Katastrophen-Kommunikation
Informationspartner im Katastrophenfall
Information in ausserordentlichen
Lagen
Landespolizei
Informationspartner im Katastrophenfall
Information in ausserordentlichen
Lagen
Die Regierung attestiert Radio L in ihrem Brief vom 8. November 2000, dass "Radio L eine erhebliche Verantwortung für die Meinungsvielfalt in Liechtenstein sowie für eine pluralistische und den modernen Ansprüchen gerechte Medienpolitik im Fürstentum Liechtenstein übernommen" hat. Aufgrund der in der Leistungsvereinbarung übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben, sowie als Sender von landesweiter Bedeutung und Ausstrahlung, bestätigt die Regierung deshalb dem Radio den de-facto-Status eines Landessenders.
Die Leistungsvereinbarung wurde für das Jahr 2001 (RA 2001/3705), 2002 (RA 2002/3022) und 2003 (RA 2003/1569) jeweils neu verhandelt und nach vorgängiger Prüfung der Medienkommission und der Stabstelle EWR durch die Regierung
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beschlossen. Die Einhaltung der Leistungsvereinbarung wurde ebenfalls jährlich geprüft.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2003 / 233
2003 / 232
2003 / 231
2003 / 230
2003 / 229
Landtagssitzungen
19. September 2003
Stichwörter
Anstalt, Radio L
Liech­tens­tei­ni­sches Rundfunkgesetz
LRF
Radio L, Übernahme
Rund­funk­ge­setz