Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 68
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zu den Ände­rungen des Protokolls
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
5.Bedeu­tung der Ände­rungen des Pro­to­kolls für Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderungen vom 17. September 1997 und vom 3. Dezember 1999 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
 
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Besorgt über den Abbau der Ozonschicht hat die internationale Staatengemeinschaft am 22. März 1985 das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und am 16. September 1987 in Montreal ein Zusatzprotokoll mit dem Ziel verabschiedet, den Einsatz einiger Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone schrittweise zu verringern. Liechtenstein ist dem Montrealer Protokoll (nachstehend Protokoll) am 8. Februar 1989 beigetreten. Das Protokoll wurde 1990 in London und 1992 in Kopenhagen grundlegend revidiert. Im Zuge dieser Revisionen wurde in zwei Schritten ein vollständiges Verbot der Herstellung und des Verbrauchs einer umfangreichen Liste ozonschichtabbauender Stoffe innerhalb angemessener Fristen beschlossen. Liechtenstein hat die Änderung von London 1994 und die Änderung von Kopenhagen 1996 angenommen. Für die Industrieländer trat das Verbot der Herstellung und des Verbrauchs der wichtigsten ozonschichtabbauenden Stoffe am 1. Januar 1996 in Kraft. Für die Entwicklungsländer wird das Verbot ab dem 1. Januar 2010 bindend sein.
Auf der Grundlage wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Untersuchungen der zuständigen internationalen Expertengruppen, die an der ersten Vertragsparteienkonferenz eingesetzt worden waren, beschlossen die Vertragsparteien anlässlich ihrer Tagungen von 1997 in Montreal und von 1999 in Beijing zwei neue Änderungen zum Protokoll, deren Annahme durch Liechtenstein Gegenstand des vorliegenden Berichts und Antrags ist.
Die beschlossenen Änderungen beziehen sich auf die zwingende Einführung eines Systems zur Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen für geregelte Stoffe, auf eine Mindestkontrolle der Herstellung von teilweise halogenierten FCKW (HFCKW) und des Handels mit Nichtvertragsstaaten, auf die Aufnahme einer weiteren Substanz - Bromchlormethan - in das Protokoll sowie auf die schrittweise Verringerung der Herstellung reglementierter Stoffe zur Deckung des Eigenbedarfs der Entwicklungsländer.
Die Umsetzung der 1997 und 1999 beschlossenen Änderungen zum Montrealer Protokoll erfolgte in der Schweiz über eine Anpassung der Stoffverordnung, wel-
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che am 1. Juli 2003 in Kraft trat. Über die Aufnahme in die Anlage I zum Zollvertrag von 1923 werden die revidierten Bestimmungen der Stoffverordnung auch in Liechtenstein anwendbar werden.
Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erste Wirkungen des Protokolls erkennen. Der Abbau der Ozonschicht scheint mittlerweile sein grösstes Ausmass erreicht zu haben. Sofern die derzeitigen Bestimmungen des Protokolls eingehalten und die zusätzlichen Massnahmen bezüglich Methylbromid und HFCKW umgesetzt werden, dürfte - aufgrund der langen Lebensdauer der ausgestossenen Schadstoffe - zwischen 2050 und 2080 der Zustand von 1980 wieder erreicht werden.
Mit der Annahme und Umsetzung der beiden Änderungen des Protokolls bekundet Liechtenstein seinen Willen, die internationalen Bemühungen zum Schutz der Ozonschicht aktiv mitzutragen. Den Nicht-Vertragsstaaten der Änderung von 1999 werden zudem Handelsbeschränkungen auferlegt. Durch die Annahme kann verhindert werden, dass liechtensteinische Unternehmen von derartigen Beschränkungen betroffen werden.
Durch die Annahme der Änderungen von 1997 und 1999 entstehen für Liechtenstein keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Auswirkungen.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres, Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten (Koordination), Amt für Umweltschutz, Amt für Wald, Natur und Landschaft
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Vaduz, den 16.9.2003
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Änderungen vom 17. September 1997 und vom 3. Dezember 1999 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Besorgt über den Abbau der Ozonschicht hat die internationale Staatengemeinschaft am 22. März 1985 das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (LGB1. 1989 Nr. 37) und am 16. September 1987 in Montreal ein Zusatzprotokoll verabschiedet, mit dem Ziel, den Einsatz einiger Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone schrittweise zu verringern. Liechtenstein ist dem Montrealer Protokoll (LGB1. 1989 Nr. 38) ( nachstehend Protokoll) am 8. Februar 1989 beigetreten.
Alle beteiligten Staaten haben in der Folge erkannt, dass das Protokoll von 1987 nicht genügt, um die gesetzten Ziele zu erreichen, d.h. die stratosphärische Ozonschicht zu schützen. Zudem erachtet es die wissenschaftliche Gemeinschaft heute als erwiesen, dass die FCKW, Halone und andere verwandte Stoffe für den allgemeinen Abbau der Ozonschicht verantwortlich und insbesondere auch die Verursacher des Ozonlochs sind, das sich in jedem Frühjahr über der Antarktis weiter öffnet. Die Vertragsparteien des Protokolls beschlossen daher im Juni 1990 in London eine umfassende Revision des Protokolls mit dem Ziel eines vollständigen Verbots der Herstellung und des Verbrauchs der oben genannten Stoffe in-
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nerhalb angemessener Fristen. Liechtenstein hat das revidierte Protokoll am 24. März 1994 ratifiziert (LGB1. 1995 Nr. 119).
Anlässlich ihrer vierten Tagung 1992 nahmen die Vertragsparteien auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Erkenntnisse eine erneute Revision des Protokolls in Angriff, mit dem Ziel, die Fristen für die Umsetzung der bereits vorgesehenen Verbote zu verkürzen und neue Substanzen frühzeitig zu verbieten. Der liechtensteinische Beitritt zum erneut revidierten Protokoll erfolgte am 22. November 1996 (LGB1. 1997 Nr. 76).
Für die Industrieländer trat das Verbot der Herstellung und des Verbrauchs der wichtigsten ozonschichtabbauenden Stoffe am 1. Januar 1996 in Kraft. Für die Entwicklungsländer wird das Verbot ab dem 1. Januar 2010 bindend sein.
1990 wurde ein Multilateraler Ozonfonds eingerichtet, mit dessen Hilfe die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Umsetzung des Protokolls finanziell und technisch unterstützt werden. Insbesondere sollen durch den Fonds die durch den Ersatz ozonschichtabbauender Stoffe entstehenden Mehrkosten gedeckt werden. Der Fonds wird durch einen Exekutivausschuss verwaltet, in dem sieben Industrieländer und sieben Entwicklungsländer vertreten sind. Liechtenstein zahlt regelmässig Beiträge in diesen Fonds ein. Im Jahr 2002 belief sich der Pflichtbeitrag auf 10'050 USD. Dank des Ozonfonds konnte der jährliche Verbrauch ozonschichtabbauender Stoffe in den Entwicklungsländern stark gesenkt werden.
Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erste Wirkungen des Protokolls erkennen: Von 1989 bis 2001 ist die weltweite Produktion der wichtigsten ozonschichtabbauenden Stoffe um mehr als 80 Prozent gesunken. Während die Konzentration von Chlor - neben Brom eine der wichtigsten ozonschichtzerstörenden Substanzen - in der Atmosphäre seit 1994 langsam abnimmt, steigt jene von Brom jedoch weiter an. Obwohl sich der Abbau der Ozonschicht mittlerweile verlangsamt hat, wird der höchst kritische Zustand der Ozonschicht noch Jahrzehnte andauern. Damit werden frühere wissenschaftliche Prognosen bestätigt, die den Beginn des Gesundungsprozesses der Ozonschicht am Anfang des 3. Jahrtausends situierten. Sofern die derzeitigen Bestimmungen des Protokolls eingehalten und die zusätzli-
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chen Massnahmen bezüglich Methylbromid und der teilweise halogenierten FCKW (HFCKW) umgesetzt werden, dürfte zwischen 2050 und 2080 der Zustand von 1980 wieder erreicht werden. Hingegen würde die Nichtumsetzung des Protokolls durch die Entwicklungsländer die bisherigen Anstrengungen der Industrieländer rasch zunichte machen.
Auf der Grundlage wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Evaluationen der sachverständigen internationalen Organe beschlossen die Vertragsparteien anlässlich ihrer jährlichen Tagungen von 1997 in Montreal und von 1999 in Beijing zwei weitere Änderungen des Protokolls, deren Annahme Gegenstand des vorliegenden Berichts und Antrags ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2004 / 068
2004 / 068
2004 / 067
2004 / 067
Landtagssitzungen
23. Oktober 2003
Stichwörter
Luft, Mon­trealer Pro­to­koll über Stoffe, die zu Abbau der Ozon­schicht führen
Ozon­schicht, Abbau, Mon­trealer Protokoll
Umwelt, Mon­trealer Pro­to­koll über Stoffe, die zu Abbau der Ozon­schicht führen