Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
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Vaduz, 30. September 2003
RA 2003/2445 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13. Juni 2003 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (einschliesslich Abänderung des Statistikgesetzes, des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung und des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 13. Mai 2003, Nr. 44/2003). Die Vorlage ist auf mehrheitliche Zustimmung gestossen, wobei der Handlungsbedarf für eine weitere Reform des Gesundheitswesens allgemein anerkannt wur-
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de. In der Eintretensdebatte sind einige Kernpunkte der Vorlage ausführlich und teilweise kontrovers diskutiert worden. Auf diese Fragen wird zunächst nachstehend im Detail eingegangen. Die zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfenen Fragen werden dann, sofern dies nicht schon anlässlich der 1. Lesung geschehen ist, im Folgenden unter Ziff. 1.2 beantwortet.