Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) aufgeworfene Fragen
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Vaduz, 30. September 2003
RA 2003/2446 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) (Nr. 43/2003) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 11./12./13. Juni 2003 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ärzte (Ärztegesetz) sowie die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 13. Mai 2003, Nr. 43/2003).
Bei dieser ersten Lesung sind in der Eintretensdebatte sowie zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.