Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes (Anti-Terrorismuspaket) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 30. September 2003
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes (Anti-Terrorismuspaket) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2003 hat der Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sorgfaltspflichtgesetzes (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 9. Mai 2003, Nr. 37/2003) beraten. Bei dieser ersten Lesung sind lediglich zu § 165 Abs. 1, 2 und 6 StGB und § 98a StPO Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.