Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2003 / 79
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu § 66 Abs. 4
II.Ände­rungs­vor­schläge
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Zivilprozessordnung (Gewährung von Verfahrenshilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, den 7. Oktober 2003
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Zivilprozessordnung (Gewährung von Verfahrenshilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 19. September 2003 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung (Gewährung von Verfahrenshilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung, Nr. 59/2003). Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen und Bemerkungen zur Formulierung der Regierungsvorlage und zu dem durch die Vorlage geregelten Tatbestand aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2003 / 246
Landtagssitzungen
23. Oktober 2003
Stichwörter
EuGH, Verfahrenshilfe
Euro­päi­scher Gerichtshof für Men­schen­rechte, Verfahrenshilfe
Men­schen­rechte, EuGH, Verfahrenshilfe
Ver­fah­rens­hilfe vor dem EuGH
Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO), Abän­de­rung (Ver­fah­rens­hilfe EUGH)