Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 100
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Vor­be­mer­kung
2.Fragen zu den ein­zelnen Bestimmungen
3.Finan­zi­elle Aus­wir­kungen der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die Hoch­schule Liechtenstein
2.Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 26. Oktober 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Vorbemerkung
In der Landtagssitzung vom 19. September 2004 wurde die Schaffung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein allgemein begrüsst, mit der der organisationsrechtliche Rahmen für die Hochschule den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden soll, die sich durch innere und äussere Entwicklungen ergeben haben. Zusammen mit dem geplanten neuen Rahmengesetz "Gesetz über das Hochschulwesen" erfährt damit der Hochschulbereich in Liechtenstein eine gesetzliche Neuregelung, die durch die dynamische Entwicklung in der europäischen Hochschullandschaft ausgelöst wurde.
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Anlässlich der Beratung der Vorlage wurden verschiedene Aspekte diskutiert und bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Ein Grossteil der Fragen konnte im Rahmen der ersten Lesung geklärt werden, auf andere Fragen soll im Folgenden eingegangen werden.
LR-Systematik
4
41
414
1
17
172
LGBl-Nummern
2005 / 004
2005 / 003
Landtagssitzungen
25. November 2004
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz, Abän­de­rung (G über die Hoch­schule Liechtenstein)
Hoch­schule Liech­tens­tein, Gesetz
Schule, Hoch­schule Liechtenstein