Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz; HSG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 26. Oktober 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz; HSG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 13. Mai 2004 wurde es allgemein begrüsst, dass das Hochschulwesen in Liechtenstein neu geregelt werden soll. Zur vorgeschlagenen Neuregelung des Hochschulwesens (Nr. 26/2004) wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen, welche nachfolgend beantwortet werden. Insbesondere wurden bei verschiedenen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Vorschläge teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden ein paar allgemeine Anmerkungen vorgebracht, auf die in dieser Vorlage zunächst eingegangen werden soll (Abschnitt
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2). Vielfach stehen diese jedoch in einem engen Zusammenhang mit einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage, weshalb der Schwerpunkt der Erläuterungen zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen im Abschnitt 3 erfolgt.