Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz),
Abänderung des Gesetzes vom 6. Dezember 1995 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie Abänderung des Gesetzes vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren (Konkursordnung) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 2. November 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der Konkursordnung zu unterbreiten.
Der Landtag ist in seiner Sitzung vom 16. September 2004 einstimmig auf die gegenständliche Gesetzesvorlage eingetreten und hat diese in erster Lesung beraten. Dabei konnte beobachtet werden, dass für die Vorlage eine grundsätzlich hohe Akzeptanz besteht. Die wenigen aufgeworfenen Fragen beschränkten sich im Grossen und Ganzen auf rechtssystematische Aspekte und den Bereich der Rechtsgrundlagen für das Handeln von Verwaltern und Liquidatoren.
Die gegenüber den ursprünglichen Vorlagen vorgenommenen Anpassungen wurden durch Unterstreichen hervorgehoben.